Bondholder

Adler-Anleihegläubiger ziehen nicht an einem Strang

Die Bondholder der angeschlagenen Adler Group sind zerstritten. Während eine kleine Gruppe viel Lärm macht, sucht ein Großteil der Anleihegläubiger den Dialog mit dem Management.

Adler-Anleihegläubiger ziehen nicht an einem Strang

ab Köln

Die Anleihegläubiger der angeschlagenen Adler Group sind auf unterschiedlichen Pfaden unterwegs. Während eine von Kirkland & Ellis beratene Gruppe von Bondholdern auf Krawall gebürstet ist, suchen von Hengeler Mueller vertretene Anleihegläubiger den konstruktiven Dialog mit dem Management. Wie aus einem der Börsen-Zeitung vorliegenden Schreiben von Hengeler Mueller hervorgeht, fand in dieser Woche zum zweiten Mal ein Gläubigertreffen statt, in dem Verwaltungsratschef Stefan Kirsten und Interim-CFO Thomas Echelmeyer Rede und Antwort standen. In Summe hat Adler Anleihen im Volumen von 4,3 Mrd. Euro ausstehen, davon liegen 1,1 Mill. Euro bei der Tochter Adler Real Estate.

Hengeler vertritt Bonds im Volumen von etwa 3 Mrd. Euro, davon entfallen 500 Mill. Euro auf Anleihen der Adler Real Estate. Demgegenüber repräsentieren die von Kirkland vertretenen Gläubiger dem Vernehmen nach nur ein Bondvolumen von 200 Mill. Euro. Emittentin dieser Anleihen ist ebenfalls Adler Real Estate. Die kleinere Bondholdergruppe moniert, dass die Obergesellschaft konzernintern Immobilien an die Tochter verkauft, um an die dort liegende Liquidität zu kommen. Auf diesem Weg werde die Position der Gläubiger der Tochtergesellschaft geschwächt, lautet der Vorwurf.

Dass es ohne akuten Restrukturierungsbedarf überhaupt zu Gesprächen zwischen Gläubigern und Emittentin gekommen ist, ist den Problemen Adlers mit dem Wirtschaftsprüfer geschuldet. Denn KPMG Luxembourg hatte den Abschluss 2021 mit einem Versagungsvermerk versehen hatte. Damit konnte zwar der Bruch der Anleihekonditionen verhindert werden, doch ist der Prüfer kurz darauf von der Stange gegangen.

Zugleich nimmt die Finanzaufsicht BaFin die Abschlüsse der Adler Group und der Adler Real Estate im Rahmen einer Sonderprüfung unter die Lupe. Wie lange sich die Behörde mit der Prüfung Zeit lässt, ist ungewiss. Die Prüfersuche erfolgt also unter erschwerten Bedingungen. Wie in diesem Jahr muss gemäß den Anleihebedingungen auch der Jahresabschluss 2022 bis Ende April 2023 vorliegen. Andernfalls haben die Bondholder das Recht, die Anleihen fällig zu stellen. Hierfür ist ein Quorum von 15 % erforderlich, während mit 50 % die Fälligstellung rückgängig gemacht werden kann.

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