Ringen um Rettung

Adler-Opponenten kündigen Bonds

Bondholder der Adler Group, die den Rettungsplan ablehnen, haben Anleihen im Volumen von 193 Mill. Euro gekündigt. Der angeschlagene Immobilienkonzern hält das für ein Störmanöver.

Adler-Opponenten kündigen Bonds

– Das Ringen um die Rettung der krisengeschüttelten Adler Group geht in die entscheidende Phase. Der High Court in London hat am Freitag Vertreter des Immobilienkonzerns und der Anleihegläubiger zur geplanten Kapitalrestrukturierung angehört. Eine große Mehrheit der Bondholder unterstützt den Rettungsplan, aber eine Gruppe längerfristiger Gläubiger will nichts davon wissen.

Inzwischen verschärfen einige der Opponenten ihre Gangart. Wie Adler mitteilt, haben zwei Mitglieder der gegnerischen Gruppe Anleihen gekündigt. Sie stellen damit ihre Forderung fällig. Betroffen sei ein Nominalbetrag von 192,8 Mill. Euro. Insgesamt bezieht sich die geplante Umschuldung auf Anleihen im Volumen von 3,2 Mrd. Euro.

Adler hält die Kündigung für unwirksam. Der Schritt diene vor allem dazu, den von einer breiten Mehrheit der Bondholder unterstützten Stabilisierungsprozess zu stören, teilt der angeschlagene Wohnungskonzern mit.

Die Adler-Gruppe behalte sich „sämtliche Rechte im Zusammenhang mit der unwirksamen Kündigung, insbesondere etwaige Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche, ausdrücklich vor“.

Die Opposition konzentriert sich auf die am längsten laufende Anleihe, die im Jahr 2029 fällig ist. Sie moniert, dass der Rettungsplan Bonds mit kürzeren Laufzeiten bevorzuge. Die von den Anwaltskanzleien Akin Gump und Gleiss Lutz sowie von der Beratungsgesellschaft FTI Consulting vertretene Gruppe, die sich um die US-Investmentfirma Strategic Value Partners gebildet hat, repräsentiert nach eigenen Angaben mehr als 34% der 2029er Anleihe über 800 Mill. Euro.

Aufgrund des Widerstands dieser Gruppe verfehlte Adler die erforderliche Zustimmungsquote von 75% auf der Gläubigerversammlung des 2029er Bonds. Damit war der Rettungsplan blockiert, obwohl das Vorhaben auf den anderen fünf Gläubigertreffen durchkam. Adler brachte daraufhin das gerichtliche Vergleichsverfahren nach englischem Recht auf den Weg, um die geplante Änderung der Anleihebedingungen durchzusetzen. Dafür wurden die Anleihen auf eine neue Gesellschaft (AGPS Bondco) verlagert.

In dem beim Gericht eingereichten „Skeleton Argument“ unterstreicht Adler die Dringlichkeit der Umschuldung mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Denn am 27. April muss die Tochter Adler Real Estate eine 500 Mill. Euro schwere Anleihe zurückzahlen. Dafür reichten Cash und liquide Assets nicht aus. Folglich werde die Liquidität der Gesellschaft dann negativ sein.

Aus dem Zeitplan geht hervor, dass die Bondholder am 22. März abermals über den Rettungsplan abstimmen sollen. Bei Adler geht man davon aus, dass die Ergebnisse ähnlich wie in der ersten Runde ausfallen werden. Eine Entscheidung des High Courts wird für Ende März erwartet.

Laut einer Analyse von Boston Consulting könnten die Bondholder mit voller Rückzahlung ihrer Forderungen rechnen, falls der Rettungsplan umgesetzt werde. Andernfalls stehe die formale Insolvenz bevor. Dann sei lediglich eine Tilgungsquote von 57% zu erwarten. Die Gesamtschulden werden in dem Dokument mit 6,1 Mrd. Euro angegeben.

Kurz vor dem Gerichtstermin in London hatte Adler mit den Anleihegläubigern, die den Rettungsplan unterstützen, mehr Zeit für die Suche nach einem Abschlussprüfer vereinbart. Zudem bekommen Bondholder, die sich an der Bereitstellung eines neuen Darlehns über bis zu 937,5 Mill. Euro beteiligen, zusätzliche Sonderzahlungen und neue Aktien, so dass sie künftig den Angaben zufolge 22,5 % des Aktienkapitals halten werden.

Für die Erstellung geprüfter Jahresabschlüsse hat der Konzern dann bis 30. September 2024 Zeit. Diese Frist gilt für die Konzernabschlüsse 2022 und 2023. Der Grund: Adler hat noch immer keinen Abschlussprüfer an Bord. Sogar eine gerichtliche Bestellung durch das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg scheiterte, weil der bisherige Prüfer KPMG eine Weiterführung des Mandats abermals ablehnte. Andere große Prüfungsgesellschaften winken bisher ebenfalls ab oder sind aufgrund eines Interessenkonflikts außen vor.

Die derzeit noch geltenden Anleihebedingungen schreiben eine ge­prüfte 2022er Bilanz bis Ende April 2023 vor – ein Termin, den Adler unmöglich halten kann. Dem Abschluss 2021 hatte KPMG das Testat aufgrund fehlender Informationen zu Geschäften mit Adler nahestehenden Personen versagt.

Die opponierenden Bondholder haben einen Gegenvorschlag präsentiert, dessen Kern ein Tenderverfahren ist. Demnach sollen Anleihegläubiger die Option erhalten, Schuldverschreibungen mit einem Abschlag an Adler zurückzugeben. Auf diesem Wege sollen Nettoeinnahmen aus geplanten Immobilienverkäufen des Unternehmens an die Gläubiger weitergeleitet werden.

Der Gegenvorschlag sieht vor, das Recht zu tendern nach dem Ablauftermin der Anleihen zu staffeln. Als Erste sind die Inhaber des 2024er Bonds dran, dann kommen die übrigen Anleihen in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit.

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