ESG

Der Governance-Kodex wird grüner

Mit neuen Empfehlungen soll das Thema Nachhaltigkeit im Regelwerk für gute Unternehmensführung und -kontrolle breiter verankert werden. Emittenten können bis 11. März Stellung nehmen.

Der Governance-Kodex wird grüner

swa Frankfurt

Der Deutsche Corporate Governance Kodex soll künftig ESG-Aspekte stärker in der Leitung und Überwachung von Unternehmen verankern. Einen Vorschlag zu Anpassungen in dem Regelwerk hat die Kodex-Kommission vorgelegt, die Konsultationsfrist läuft bis 11. März. Neben dem Thema Nachhaltigkeit werden Änderungen vorgeschlagen, um die Neuerungen im Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) in den Kodex einzupflegen.

Die Regierungskommission unter Leitung von Rolf Nonnenmacher weist darauf hin, dass sie zwar schon mit der Kodexreform 2020 die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen besonders thematisiert habe. Es sei jedoch eine Nachjustierung nötig, „weil in der Zwischenzeit die Erwartungen an die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Unternehmensführung wesentlich konkreter geworden sind“, heißt es in der Begründung zu den Änderungsvorschlägen. Darüber hinaus gehe es um die erweiterten Berichtspflichten nach der geplanten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Um Nachhaltigkeit zu vertiefen, schlägt die Kodex-Kommission neue Empfehlungen vor, um die Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat in dem Thema zu erweitern. So soll der Vorstand unter anderem „die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten“. Die Unternehmensstrategie solle Auskunft darüber geben, „wie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele in einem ausgewogenen Verhältnis umzusetzen sind“. Mit Blick auf das Reporting wird festgelegt, dass das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem auf finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Belange mit entsprechender Datengrundlage ausgerichtet sein soll.

Der Aufsichtsrat hat die erweiterten ESG-Anforderungen und die strategische Umsetzung zu überwachen. Das Kompetenzprofil des Kontrollgremiums soll Expertise zu den für das Unternehmen relevanten Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Einige Konzerne, etwa Eon und Bayer, haben bereits Nachhaltigkeitsausschüsse eingerichtet.