Hauptversammlungen

Kleinkarierte Aktionäre unerwünscht

Die virtuelle Hauptversammlung stellt neue Anforderungen an Unternehmen und Aktionäre. Bislang sind die Positionen über das Format unverrückbar, in der angelaufenen Saison kommt es zum Schwur.

Kleinkarierte Aktionäre unerwünscht

Von Sabine Wadewitz, Frankfurt

Mit dem Format der virtuellen Hauptversammlung (HV) haben Unternehmen und Anleger inzwischen eine gewisse Routine gewinnen können – aus Sicht der Investoren ist hier ein „leider“ anzufügen. Die bisherigen Erfahrungen bestärken sie im Ansinnen, bevorzugt in den direkten Dialog mit Vorstand und Aufsichtsrat gehen zu wollen. Die Auseinandersetzung wird auch den HV-Turnus 2023 prägen.

Neu ist in der im Dax mit Siemens Energy anlaufenden HV-Saison, dass Aktionäre sich in der Breite über eine Live-Schaltung mit Redebeiträgen in die Versammlung einbringen können. Während der Pandemie war das nur in seltensten Fällen möglich, die Anteilseigner waren beschränkt auf das Vorabreinreichen von Fragen beziehungsweise auf vorproduzierte kurze Videostatements.

An den professionellen Videoauftritt sind institutionelle Anleger gewöhnt, für den Kleinaktionär gibt es Regieanweisungen. So geben Siemens Energy, die am 7. Februar den Auftakt macht, genauso wie Siemens, die am 9. Februar folgt, unter anderem Kleidungstipps. Vermeiden Sie bitte kleinkarierte „Oberteile“ heißt es bei Siemens, Energy wird konkreter und spricht von gemusterten Jacken/Blusen, deren Optik im Kamerabild einen „Moiré-Effekt“ (Flimmern) erzeugen könnte. Damit nicht genug der Dramaturgie: ruhige Umgebung, keine hellen Lichtquellen im Hintergrund, Gesicht in die Mitte des Bildes, gut ausleuchten, nicht wackeln. Und wie in Präsenz:  Handys aus!

So gut sich die Aktionäre mit diesem Drehbuch ins Bild setzen können, am Filmset wird es nicht liegen, welches HV-Format sich durchsetzt. Nach jüngsten Umfragen will die Mehrzahl der Dax-Konzerne zumindest 2023 im reinen Online-Format ohne physische Präsenz bleiben. Begründet wird das mit Planungssicherheit, zunehmend werden auch Kostendisziplin und Umweltschutz als Argument vorgebracht. Wegen des hohen Aufwands lehnen die Konzerne auch das Hybrid-Format ab, das wiederum viele institutionelle Anleger goutieren. Die Entscheidung wird also zwischen virtuellem Format und herkömmlicher Präsenzversammlung fallen.

Die Investoren sind nach der Beschneidung von Aktionärsrechten in Pandemiezeiten zu Recht kritisch, was das reine Online-Format anbelangt. Gewisses Entgegenkommen zeigen immerhin Unternehmen, die nun nur für zwei Jahre einen Satzungsbeschluss für die virtuelle Hauptversammlung einfordern und den gesetzlich möglichen Rahmen von fünf Jahren nicht ausschöpfen.

Joe Kaeser, Aufsichtsratschef von Siemens Energy, hebt in der vorab veröffentlichten Rede zum Aktionärstreffen zwar die Vorzüge des virtuellen Formats hervor. Nachdem aber noch Erfahrungen in der praktischen Umsetzung fehlten, schlage das Unternehmen eine nur zweijährige Ermächtigung vor. In dieser Zeit wolle man Erkenntnisse sammeln und auf dieser Basis für jede Hauptversammlung neu entscheiden.

Diese Einsicht erspart Siemens Energy die Rolle rückwärts, die Infineon und Ceconomy jüngst einleiteten, um über eine Selbstverpflichtung des Vorstands nachzubessern und von fünf auf zwei Jahre Ermächtigung zu reduzieren. In diese peinliche Lage wären sie nicht gekommen, hätten sie die kritischen Stimmen der Anleger ernst genommen.

Der MDax-Wert Thyssenkrupp ist vergangene Woche als Eisbrecher vorangegangen. Aus Sicht von Beobachtern kam das rein virtuelle Aktionärstreffen des Industriekonzerns dem Präsenz-Format sehr nahe – einschließlich der Schimpftiraden eines Kleinaktionärs.