Baukonzern

Strabag-Großaktionäre poolen neu

Die österreichischen Kernaktionäre des Wiener Baukonzerns Strabag haben einen neuen Syndikatsvertrag unter Ausschluss des bisherigen russischen Partners Oleg Deripaska vereinbart. Die Familie Haselsteiner , die Beteiligungsgesellschaft Raiffeisen...

Strabag-Großaktionäre poolen neu

ak Köln

Die österreichischen Kernaktionäre des Wiener Baukonzerns Strabag haben einen neuen Syndikatsvertrag unter Ausschluss des bisherigen russischen Partners Oleg Deripaska vereinbart. Die Familie Haselsteiner , die Beteiligungsgesellschaft Raiffeisen Holding sowie der Versicherer Uniqa wollen damit weiter das Unternehmen gemeinsam kontrollieren.

Die Folge ist nach den österreichischen Übernahmeregeln ein Pflichtangebot an den Streubesitz. Die Großaktionäre bieten 38,94 Euro. Die Offerte entspricht dem gesetzlichen Minimum und liegt unterhalb des aktuellen Börsenkurses. „Der Auslöser für das Übernahmeangebot war nicht das Bestreben, den Streubesitz herauszudrängen, sondern ist eine Bedingung der Übernahmekommission, um einen neuen Syndikatsvertrag abschließen zu können“, erläuterte eine Strabag-Sprecherin auf Anfrage.

Viele Jahre war auch Deripaskas Rasperia Trading Limited Teil des Kernaktionärssyndikats. Die Syndikatsvereinbarung zwischen den vier großen Aktionärsgruppen war 2007 zum Börsengang des Konzerns geschlossen und immer wieder um weitere fünf Jahre verlängert worden. Sie sieht Nominierungsrechte für den Aufsichtsrat, ein koordiniertes Abstimmungsverhalten in der HV sowie Übertragungsbeschränkungen der Aktien vor. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine kündigte die Haselsteiner Familien-Privatstiftung jedoch die Vereinbarung zum Jahresende.

Die Aktien von Rasperia sind seit dem Frühjahr eingefroren als Folge der Sanktionierungen russischer Oligarchen. Der Dividendenanteil von Rasperia wurde einbehalten, die Stimmrechte ruhen. Für Deripaskas Aktien gilt das jetzt vorgelegte Pflichtangebot nicht.

Der Strabag-Konzern hat mit seinen Großaktionären vereinbart, einen großen Teil der eingelieferten Aktien – bis zu 10 % des Grundkapitals – als eigene Aktien zu erwerben. Ein Vorratsbeschluss der Hauptversammlung für einen Aktienrückkauf existiert.

Wenn die Angebotsunterlage für die Offerte vorliegt, startet eine vierwöchige Annahmefrist, gefolgt von einer Nachfrist über drei Monate. Strabag teilte in der Ad-hoc-Meldung am Donnerstag mit, dass die gesamte Offerte hinfällig sei, sollten in der Zwischenzeit die Sanktionen der EU gegen Deripaska aufgehoben werden. Dann wäre auch der neue Syndikatsvertrag nicht gültig.

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