EU-Gericht

Ryanair erfolgreich gegen Coronahilfen für Condor

Vor dem EU-Gericht in Brüssel hat Ryanair erneut einen Erfolg erzielt. Die Richter erklärten die Zustimmung Brüssels für die Corona-Hilfskredite für Ryanairs Konkurrenten Condor für nichtig.

Ryanair erfolgreich gegen Coronahilfen für Condor

ahe Brüssel

Der irische Billigflieger Ryanair hat in seinem juristischen Kampf gegen Corona-Hilfskredite für seine europäischen Konkurrenten einen weiteren Teilerfolg erzielt. Das EU-Gericht in Luxemburg erklärte die Genehmigung der Europäischen Kommission zu einem 550-Mill.-Euro-Kredit für den Ferienflieger Condor für nichtig. Es geht dabei um eine Beihilfe, die die Bundesregierung im April 2020 in Brüssel angemeldet hatte – zwei staatlich abgesicherte Darlehen mit einem vergünstigten Zinssatz.

Hintergrund der Hilfen waren die finanziellen Schäden, die Condor durch die Streichung oder Verschiebung von Flüge infolge der Pandemie erlitten hatte. Allerdings wurden auch Kosten eingerechnet, die durch die Verlängerung des Insolvenzverfahrens bei Condor entstanden waren und die unter anderem von Ryanair attackiert wurden.

Das Urteil ist eine weitere Klatsche für die EU-Wettbewerbsbehörde unter der Leitung von Margrethe Vestager, die die Beihilfe freigegeben hatte. Bereits Ende Mai hatte das EU-Gericht zwei Beschlüsse von Vestagers Behörde wieder einkassiert. Dabei ging es um die milliardenschweren Beihilfen der Niederlande für KLM sowie Portugals für TAP. Auch in diesen Fällen sahen die Richter die Entscheidungen als nicht ausreichend begründet an.

Für Condor hat das Urteil – wie auch schon für KLM und TAP – zunächst keine Folgen: Die Airline muss vorerst kein Geld zurückzahlen. Das Gericht hat die Wirkung der Nichtigkeitserklärung ausgesetzt, bis die EU-Kommission einen neuen Beschluss gefasst hat. Diese soll nun darlegen, wie sie die Höhe des finanziellen Schadens für Condor berechnet hat. Zudem fehlte dem Gericht ein Anhaltspunkt dafür, dass der Anfang 2020 vereinbarte Verkauf von Condor an die polnische LOT-Mutter PGL tatsächlich wegen der Pandemie geplatzt war.

Ryanair begrüßte das Urteil als einen „wichtigen Sieg für die Kunden und den Wettbewerb“. Die EU-Kommission müsse aufhören, diskriminierende Hilfen der Mitgliedstaaten für ihre heimischen Fluggesellschaften abzunicken, erklärte eine Sprecherin. Ryanair hatte noch zahlreiche weitere Klagen gegen staatliche Coronahilfen beim EU-Gericht eingereicht, darunter auch gegen die Milliardenhilfen für die Lufthansa. Klagen gegen Staatsgelder für die skandinavische SAS, Finnair und Air France hatte das Gericht allerdings abgewiesen.

Condor sieht die eigene Finanzlage und Zukunft durch das Urteil nicht gefährdet. Die Entscheidung habe keinen Einfluss auf den jüngst vereinbarten Einstieg des Londoner Vermögensverwalters Attestor Capital als neuem Mehrheitseigentümer, teilte eine Sprecherin mit. Auch an der Liquidität ändere sich nichts, da das Gericht die Wirkung der Nichtigkeitserklärung ausgesetzt habe.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte, das Urteil prüfen zu wollen. Die Sache sei zügig durch die EU-Kommission zu beheben, weil es ja nur um die Begründung der Staatshilfe gehe.