Sanktionen wegen Pflichtverletzungen

EY beugt sich Votum der Prüferaufsicht

EY akzeptiert die von der öffentlichen Abschlussprüferaufsicht im Zuge des Wirecard-Skandals verhängten Sanktionen.

EY beugt sich Votum der Prüferaufsicht

EY beugt sich Votum der Prüferaufsicht

swa Frankfurt

Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft EY akzeptiert im Fall Wirecard die Sanktionierung durch die öffentliche Berufsaufsicht Apas. „EY Deutschland hat sich entschieden, keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Apas einzulegen, auch wenn wir die Bewertungen der Apas nicht in ihrer Gesamtheit teilen“, teilt EY mit. Die Prüfungsgesellschaft werde sich in vollem Umfang an die von der Apas verhängten Sanktionen halten. Damit sei dieses Verfahren abgeschlossen. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hatte EY Berufspflichtverletzungen als Abschlussprüfer von Wirecard nachgewiesen. Die Sanktionen gegen die Gesellschaft belaufen sich auf eine Geldbuße von 500.000 Euro sowie die Auflage, zwei Jahre lang keine neuen Mandate in der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse anzunehmen. Mit der Akzeptanz des Votums schafft EY Klarheit, ab wann die Gesellschaft wieder Aufträge übernehmen darf. An Ausschreibungen darf EY auch während der Sperre teilnehmen.

EY bescheinigt sich, „wichtige Lehren aus diesem speziellen Fall gezogen“ zu haben. „Sowohl in Deutschland als auch global haben wir die neuesten Technologien implementiert, erweiterte Analysen von Betrugsrisiken eingeführt und legen generell viel stärker den Fokus auf Betrugsrisiken“, betont die Prüfungsgesellschaft, die im Fall Wirecard auch mit einer großen Zahl von Anlegerklagen konfrontiert ist.

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