Aufsichtsbehörden fordern klare Regeln gegen Greenwashing
Aufseher plädieren für Reform
der Offenlegungsverordnung
Klare Regeln gegen Greenwashing gefordert
wbr Frankfurt
In einem gemeinsamen Schreiben fordern die Aufsichtsbehörden der Niederlande (AFM), Deutschlands (BaFin) und Österreichs (FMA) von der EU-Kommission eine Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation/SFDR).
Damit sollen die Transparenz im nachhaltigen Finanzwesen erhöht und Greenwashing effektiver bekämpft werden.
Die derzeitige SFDR sei schwer verständlich und berge das Risiko irreführender Nachhaltigkeitsversprechen. Daher plädieren die Behörden für eine grundlegende Neugestaltung. Zentral ist der Vorschlag eines klar strukturierten Systems zur Kategorisierung nachhaltiger Finanzprodukte. Vorgesehen sind zwei Hauptkategorien: „nachhaltige Produkte“ und „Transformationsprodukte“ – beide mit ambitionierten ESG-Zielen. Eine mögliche dritte Kategorie („ESG-Kollektion“) wird skeptisch gesehen und solle nur mit klaren Mindestanforderungen und Werbebeschränkungen zugelassen werden.
Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzen
Die Behörden halten objektive Mindestkriterien je Kategorie für erforderlich, um sicherzustellen, dass Produkte den Nachhaltigkeitsanspruch erfüllen. Kritisiert wird auch die Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzen unter MiFid II und IDD – diese sei für Verbraucher wenig hilfreich. Die neuen SFDR-Kategorien sollten besser auf diese Richtlinien abgestimmt und anwenderfreundlicher sein.
Schließlich fordern die Behörden eine frühzeitige praktische Erprobung des neuen Systems. Marktteilnehmer und Kleinanleger sollten in die Bewertung einbezogen werden, um Verständlichkeit und Wirksamkeit sicherzustellen.
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist im März 2021 in Kraft getreten und steht im Zentrum der EU-Strategie für nachhaltige Finanzen. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen auf Unternehmensebene sowie auf Produktebene offenzulegen. Damit sollen Transparenz geschaffen und Anlegern fundierte Entscheidungen ermöglicht werden.
Projekt SFDR-Überarbeitung
In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die bestehenden Kategorien – insbesondere die Artikel 8 („hellgrün“) und 9 („dunkelgrün“) – häufig als Labels interpretiert werden, obwohl sie ursprünglich als Offenlegungsrahmen konzipiert waren. Dies führte zu Unsicherheiten und potenziellen Greenwashing-Vorwürfen. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission im Mai 2025 eine „Call for Evidence“-Initiative gestartet, um Rückmeldungen zur Verbesserung der SFDR zu sammeln. Die geplante Überarbeitung zielt darauf ab, rechtliche Klarheit zu schaffen, die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen und die Kohärenz mit anderen Nachhaltigkeitsvorschriften wie der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu stärken. Ein überarbeiteter Gesetzesvorschlag wird für das vierte Quartal 2025 erwartet.