Eigenkapital

Förderbanken rüsten vor Basel auf

Die deutschen Förderbanken haben bereits Kapital aufgebaut und können die Folgen der Baseler Eigenkapitalvorgaben vermutlich schultern. Die KfW äußert sich allerdings nicht dazu, ob sie künftig womöglich mehr Kapital braucht.

Förderbanken rüsten vor Basel auf

jsc Frankfurt

Die Vollendung der Kapitalregeln nach Basel III wird für die großen deutschen Förderbanken voraussichtlich schmerzhaft, aber verkraftbar sein: Wenn die Institute ihre Kredite wie vielfach üblich über gewöhnliche Banken und Sparkassen ausreichen, werden sie dafür künftig mehr Kapital bereitstellen müssen, doch wird der Effekt nach Darstellung der Institute keine gravierenden Folgen haben, wie die bundesweit agierenden Banken KfW und Landwirtschaftliche Rentenbank sowie die beiden größten Landesförderinstitute NRW.Bank und die L-Bank in Baden-Württemberg berichten.

Im Oktober hatte die EU-Kommission ihre Pläne für die Umsetzung der Baseler Pläne veröffentlicht und damit auch für die Förderbanken eine Verschärfung in Aussicht gestellt. Die neuen Regeln treten voraussichtlich im Jahr 2025 in Kraft. Bereits in den zurückliegenden Jahren haben die Banken die Kapitalquoten gestärkt (siehe Grafik).

Der Effekt ist gleichwohl in allen Fällen deutlich: Die KfW sieht „in der Summe verschiedener Effekte“ und „im Zeitverlauf“ einen Rückgang der Kernkapitalquote „im unteren niedrigeren Prozentpunktebereich“. Die Frage, ob zusätzliche Kapitalmaßnahmen geplant sind, lässt die von Bund und Ländern getragene Bank unbeantwortet. Die neue Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag die Förderbank für verschiedene Vorhaben wie Klimaschutz, Technologieförderung oder auch altersgerechtes Wohnen stärker einspannen und wird demnach prüfen, „wie die Kapitalbasis der KfW genutzt und gegebenenfalls gestärkt werden kann“. Mit einer harten Kernkapitalquote von 23,8% verfügt die Bank allerdings noch über einen soliden Puffer.

Auch künftig „komfortabel“

Die anderen Förderbanken sehen unterdessen keinen Bedarf für eine Kapitalerhöhung: Zwar erwartet die NRW.Bank, dass speziell für die über Banken und Sparkassen ausgereichten Kredite der Kapitalbedarf um mehr als vier Fünftel steigen wird, ähnlich wie auch der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) schätzt. Weil die Bank aber mit einer außergewöhnlich hohen harten Kernkapitalquote von 43,9% gepolstert ist, wird sie nach eigener Einschätzung auch künftig „weit“ über den Mindestschwellen liegen.

Gut ausgestattet sieht sich auch die Rentenbank, die einen Rückgang der harten Kernkapitalquote von zuletzt 31,8% auf ungefähr 28% prognostiziert. Das wäre noch immer „sehr komfortabel“, wie die Bank schreibt. Für verkraftbar hält auch die L-Bank die Baseler Effekte. Zwar ist sie mit 20,4% nicht annähernd so gut kapitalisiert wie NRW.Bank und Rentenbank, doch werde die Basel-Vollendung sich mit 2 bis 3 Prozentpunkten niederschlagen. „Kapitalmaßnahmen sind aktuell nicht geplant.“ Um die bisherige Quote zu halten, wären rechnerisch aber 500 Mill. bis 700 Mill. Euro nötig, wie die Bank schreibt.

Geschäftszweig mit Gewicht

Zwar vergeben die Förderbanken ihre Kredite nicht ausschließlich über Banken und Sparkassen an Kunden weiter, sondern sagen etwa auch Darlehen direkt zu und führen weitere Geschäfte in ihren Büchern. Doch die Ausreichungen im sogenannten Durchleitungsgeschäft haben für die Institute Gewicht. Allein die KfW kommt per Ende 2020 auf einen Bestand an Durchleitungskrediten in Höhe von 215 Mrd. Euro bei einer Bilanzsumme von 546 Mrd. Euro. Vor allem Wohnkredite im Energie­effizienzprogramm, aber auch weitere Darlehen prägen das Geschäft. Die übrigen Landesförderinstitute weisen das Durchleitungsgeschäft nicht explizit aus, doch deuten hohe Bestände an Forderungen gegenüber Kreditinstituten ebenfalls auf ein hohes Gewicht von Krediten hin, die über Banken und Sparkassen an die Endkunden weitergereicht wurden.

Für diese Kredite werden die Regeln künftig den Plänen der EU-Kommission­ zufolge deutlich verschärft: Wenn Förderbanken das Darlehen über eine Bank oder Sparkasse ohne externes Rating ausreichen, müssen sie die Summe künftig nicht mehr nur zu 20% gewichten, sondern im Regelfall mit 40%. Das schreibt der Kreditrisikostandard­ansatz (KSA) künftig vor. Der Wert kann noch auf 30% fallen, wenn das kreditausreichende Institut selbst sehr hoch kapitalisiert ist. Immerhin ist kein hoher Mehraufwand erkennbar, sofern das Förderdarlehen wiederum über eine Bank mit Rating ausgereicht wird. Hier orientiert sich die Kapitalunterlegung künftig wie schon bisher an der Ratingstufe der jeweiligen Bank. Die Abstufungen werden aber in der Basel-Nachschärfung nun etwas granularer ausfallen.

Ausnahme für KfW

Für die KfW ist die Situation wieder eine andere: Sie rechnet nämlich nicht wie die anderen Förderbanken mit dem Standardansatz, sondern hat ein eigenes Modell zur Ermittlung des Kapitalbedarfs entwickelt, einen sogenannten auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA). Auch hier sollen die Vorgaben für das Durchleitungsgeschäft künftig strenger ausfallen. Allerdings kommt der KfW dabei ein Passus in den Plänen der EU-Kommission entgegen: Förderbanken können demnach im Rahmen eines IRBA auch Sicherheiten berücksichtigen, was etwa für Immobiliendarlehen relevant ist. Fiele eine durchleitende Bank tatsächlich aus, könnte die KfW letztendlich auf die Immobilie als Sicherheit zugreifen. Da sie diesen Umstand in ihrem Modell voraussichtlich auch künftig berücksichtigen dürfe, schlage das Baseler Regelwerk weniger stark ein als ursprünglich befürchtet.

Wie hoch die Kapitalquote gemäß Standardansatz ausfiele, erklärt die Bank allerdings nicht. Zuletzt hatte die KfW die Kapitalquote gemäß Standardansatz für 2016 genannt: Damals meldete sie eine Kennziffer von 15,6% an die Aufsicht, während im Geschäftsbericht eine harte Kernkapitalquote gemäß IRBA von 22,3% stand. Auch wenn der Abstand mittlerweile womöglich geringer ausfällt, wäre das Baseler Regelwerk für die KfW ohne ihren eigenen Ansatz vermutlich schmerzhafter.

Das letzte Wort zu Basel ist allerdings noch nicht gesprochen. EU-Rat und EU-Parlament­ müssen den Plänen der Kommission noch zustimmen. Die Hoffnung auf eine Entschärfung der Regeln haben die Förderbanken noch nicht aufgegeben.

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