Auf kleinere Institute ausgeweitet

Reform der EU-Abwicklungsregeln steht

Die EU meldet einen Fortschritt auf dem Weg zur Bankenunion. Künftig beschränkt sich das EU-Abwicklungsregime nicht auf die ganz großen Banken.

Reform der EU-Abwicklungsregeln steht

Reform der Abwicklungsregeln steht

Einheitliches Vorgaben und Zugang zu Mitteln des Single Resolution Fonds künftig auch für mittelgroße Banken in der EU

Die Europäische Union meldet einen Fortschritt auf dem Weg zur Bankenunion. Künftig beschränkt sich das EU-Abwicklungsregime nicht auf die ganz großen Banken. Aus Sicht der Verbünde relevant: Die Sorge, dass durch die Novelle den Institutssicherungssystemen die Basis entzogen werde, hat sich nicht bestätigt.

fed Frankfurt

Die Unterhändler der europäischen Ko-Gesetzgeber – Rat und EU-Parlament – haben sich bei ihren Trilog-Verhandlungen auf einen reformierten Rahmen für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung für Banken in der Europäischen Union verständigt. Das Gesetzespaket mit dem Namen CMDI (Crisis Management and Deposit Insurance) war lange Zeit umstritten. Durch die Gesetzesnovelle können die Abwicklungsregeln künftig auch für mittelgroße Institute gelten. Bislang ist eine Abwicklung unter der Nutzung europäischer Mittel des Single Resolution Fonds (SRF) nur bei sehr großen Instituten möglich, die unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) stehen.

Wichtige Details noch offen

Banken, die zum Zeitpunkt der Abwicklung über unzureichende Eigenmittel zum Abpuffern von Verlusten (MREL) verfügen, können „als letzten Ausweg auf Einlagensicherungssysteme oder Abwicklungsfonds zurückgreifen, um ihre Abwicklung zu finanzieren, ohne ihre Einleger in Anspruch nehmen zu müssen“, so der Rat. Allerdings lässt die politische Verständigung noch einige wichtige technische Details offen. Unklar ist etwa, wie umfangreich die Erweiterung des Kreises der Institute erweitert wird. Deshalb hielten sich die Verbände der Kreditwirtschaft am Donnerstag mit Kommentierungen zunächst zurück.

MREL als erste Verteidigungslinie

Um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Marktdisziplin aufrechtzuerhalten, haben sich Rat und Parlament den Angaben zufolge darauf geeinigt, dass der Zugang zu diesen branchenfinanzierten Sicherheitsnetzen strengen Schutzmaßnahmen unterliegt. So solle sichergestellt werden, „dass MREL die primäre Verteidigungslinie bleibt“ und Moral Hazard minimiert werde. „Diese Reform des Rahmens für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung (CMDI) bietet zusätzlichen Schutz für Steuerzahler und Bürger vor den Folgen eines Bankenzusammenbruchs“, sagte der polnische Finanzminister Andrzej Domański, der den Kompromiss maßgeblich vermittelt hat.

Lob vom Abwicklungsrat

„Diese wichtige Reform hat das Potenzial, den derzeitigen Rahmen zu verbessern, indem sie mehr Optionen für den Umgang mit kleineren und mittelgroßen Banken in Krisen bietet“, lobte der Einheitliche Abwicklungsrat (Single Resolution Board). Das Urteil des CSU-Finanzexperten Markus Ferber fällt dagegen durchwachsen aus. „Es ist im Schlussspurt gelungen, einen sehr problematischen Kommissionsvorschlag noch einmal spürbar zu verbessern.“ Die ursprüngliche Idee der EU-Kommission, quasi jede strauchelnde Bank zu einem Abwicklungsfall zu machen, wäre in seinen Augen komplett unverhältnismäßig gewesen. „Für die deutschen Institutssicherungssysteme wurde eine Lösung gefunden, die zwar mit erheblichem Aufwand einhergeht, am Ende des Tages aber noch geradeso tragfähig ist.“

Volksbanken und Sparkassen dürften erleichtert sein, dass ein struktureller Bruch mit ihren Institutssicherungssystemen ausgeblieben ist. Denn wenn eine Bank in die Schieflage gerät, dürfte es auch weiterhin möglich sein, sie zu einem Institutssicherungsfall zu erklären und einer Abwicklung oder Insolvenz vorzubeugen. Da die Einlagensicherungssysteme zudem ihre Super-Präferenz behalten sollen, dürften auch die nötigen Mittel zur Finanzierung gesichert bleiben.

Erst CMDI, dann EDIS?

Einige politische Kräfte wollen jetzt, da CMDI politisch abgeschlossen ist, auch das Gesetzgebungsverfahren für eine Novelle der Einlagensicherung (Edis) beschleunigen. Diesem Ansinnen tritt Ferber entgegen: Er sehe „keine Notwendigkeit mehr, an weiteren problematischen Vorschlägen wie der Vergemeinschaftung des Einlagensicherungssystems weiterzuarbeiten.“

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