Sanktionsdurchsetzungsgesetz II

Berlin will Schlupflöcher bei Sanktionen schließen

Das zweite Sanktionsdurchsetzungsgesetz will mehr Transparenz in dem für Geldwäsche besonders anfälligen Immobiliensektor schaffen. Es schreibt neue Dokumentationspflichten und ein Barzahlungsverbot vor.

Berlin will Schlupflöcher bei Sanktionen schließen

wf/fir Berlin/Frankfurt

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SDG II) verabschiedet. Es soll unter anderem Sanktionsschlupflöcher schließen, Barzahlungen für Immobilien verbieten und ist Grundlage einer neu zu errichtenden Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, die perspektivisch bei der geplanten Bundes­ober­behörde zur Bekämpfung von Finanz­kriminalität angesiedelt werden wird. Die vor zwei Monaten vom Bundesfinanzministerium angekündigte Institution soll Kompetenzen in der Geldwäschebekämpfung und in der Sanktionsüberwachung bündeln und koordinieren.

Das Gesetz wird, nachdem es Bundestag und Bundesrat durchlaufen hat, voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es folgt auf das erste Sanktionsdurchsetzungsgesetz von Ende Mai, das die Bundesregierung als Reaktion auf den am 24. Februar begonnenen russischen An­griffs­krieg gegen die Ukraine auf den Weg gebracht hatte.

Finanzkriminalitätsexperte Ulrich Göres bewertet den Vorstoß als weiteren Schritt, um Geldwäsche besser zu bekämpfen. Damit wird vor allem der für Geldwäsche anfällige Immobiliensektor stärker in die Pflicht genommen und die Verschleierung von Eigentum deutlich erschwert, wie der Rechtsanwalt unterstreicht. Neue Dokumentationspflichten etwa für Makler und Notare sollen die Transparenz von Immobilientransaktionen verbessern und dazu beitragen, dass Vermögenswerte sanktionierter Personen schneller identifiziert und beschlagnahmt werden können, sagt Göres. Der Experte wirkt in der Anti Financial Crime Alliance (AFCA) mit, einem Zusammenschluss von Behörden, Banken und Firmen, die gegen Finanzkriminalität vorgehen.

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