Die BaFin verteidigt ihre Klimaaufsicht
Die BaFin verteidigt ihre Klimaaufsicht
Finanzwende fordert Reformen – Aufseher verweisen auf ESG-Risikoansatz und wenden sich gegen Kapitalpuffer für Klimarisiken
Nach scharfer Kritik der Bürgerbewegung Finanzwende stellt sich die BaFin gegen den Vorwurf der Passivität: Greenwashing rücke ins Visier, ESG-Risiken seien in der Praxis verankert. Einen pauschalen Kapitalpuffer für Klimarisiken lehnt die Finanzaufsicht ab und setzt auf individuelle Risikoanalyse.
Von Wolf Brandes, Frankfurt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat auf die wachsende öffentliche Debatte um die Rolle der Finanzaufsicht im Kontext der Klimakrise reagiert. Angestoßen wurde diese durch einen Forderungskatalog der Bürgerbewegung Finanzwende, der unter anderem eine konsequentere Bekämpfung von Greenwashing, die stärkere Verankerung von ESG-Kriterien in der Aufsichtspraxis sowie einen Systemrisikopuffer für Klimarisiken verlangt.
Die BaFin widerspricht dem Eindruck, sie handele in diesen Fragen zu zurückhaltend. Vielmehr verweist sie auf ihren risikoorientierten Aufsichtsansatz, der Nachhaltigkeit nicht isoliert, sondern als Querschnittsthema in die reguläre Aufsicht integriert. In den Jahren 2023 und 2024 beispielsweise wurden Greenwashing-Risiken sogar zu einem eigenen Schwerpunkt in der Aufsichtspraxis erklärt – inklusive stichprobenhafter Produktprüfungen, Marktanalysen und anlassbezogenen Sonderprüfungen.
„Wir sind keine Umweltbehörde“
Zugleich macht die BaFin deutlich, dass sie ihre Rolle nicht als klimapolitischen Auftrag versteht: „Wir sind keine Umweltbehörde.“ Die Aufgabe der BaFin sei es, Risiken für die Finanzmarktstabilität zu erkennen und zu begrenzen – nicht, einzelne Geschäftsmodelle politisch zu bewerten oder zu sanktionieren.
Umstrittener Risikopuffer
Die Einführung eines pauschalen Systemrisikopuffers für Klimarisiken, wie ihn Finanzwende fordert, lehnt die BaFin ab. Zwar erkennt sie Klimarisiken als aufsichtliches Thema an, doch sei die Betroffenheit der Institute sehr unterschiedlich. Eine pauschale Kapitalanforderung über einen Systemrisikopuffer würde dem heterogenen Risikoexposure der Institute nicht gerecht.
Stattdessen setzt die BaFin auf einen institutsspezifischen Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. In der Bankenaufsicht wurden ESG-Risiken bereits mit der 7. MaRisk-Novelle 2023 verbindlich in das Risikomanagement integriert. Die Aufsicht prüft im Rahmen der laufenden Praxis, ob diese Anforderungen eingehalten werden – auch mit Sonderprüfungen bei weniger bedeutenden Instituten.
Kein Sonderweg
Zur kritisierten Zurückhaltung bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken und Transitionsplänen stellt die BaFin klar: Man wende diese Leitlinien nicht in Gänze an, weil der eigene prinzipienorientierte Regulierungsansatz bereits ähnliche Anforderungen enthalte – etwa die Erwartung, dass Institute ihre Prozesse zur Steuerung von ESG-Risiken weiterentwickeln. Die vollständige Übernahme der europäischen Vorgaben sei jedoch im Rahmen der nächsten MaRisk-Überarbeitung vorgesehen. Von einem Sonderweg könne daher keine Rede sein.
Auch strukturelle Kritik an einer fehlenden Durchgriffskompetenz für das Zentrum Sustainable Finance weist die BaFin zurück. Die ESG-Aufsicht sei dezentral organisiert. Das Zentrum übernehme die strategische Steuerung, unterstütze bei der Umsetzung und sorge für Konsistenz.
Aufsichtsbericht zur EU-Offenlegungsverordnung
Nicht zuletzt kündigt die Behörde mehr Transparenz über ihre Aktivitäten im Bereich nachhaltiger Finanzaufsicht an. Beispielsweise soll ein erster Aufsichtsbericht zur EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) noch in diesem Jahr erscheinen. Die BaFin setzt zudem auf stetige Weiterentwicklung. Mit dem strategischen Ziel, Nachhaltigkeit bis 2029 noch stärker in ihrer Aufsicht zu verankern, hat sie sich selbst den Auftrag gegeben, ihre Rolle weiter auszubauen – im Rahmen ihres gesetzlichen Mandats, aber mit klarem Blick für die Herausforderungen einer sich wandelnden Welt.
Aufsicht als Transformationstreiber
Trotz der von der BaFin betonten Fortschritte sieht Finanzwende weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. Aus ihrer Sicht greift das Vorgehen der Behörde zu kurz, um den Herausforderungen der Klimakrise wirksam zu begegnen. Für Finanzwende ist klar: Die Finanzaufsicht muss zum aktiven Treiber einer nachhaltigen Transformation werden.