Handelsstreit

EU und USA ringen um Stillstandsklausel

Die EU und die USA bemühen sich nach wie vor um die Verständigung auf eine Rahmenvereinbarung im Handelsstreit. Dabei sind vor allem noch zwei Punkte strittig.

EU und USA ringen um Stillstandsklausel

EU und USA ringen
um Stillstandsklausel

Beide Seiten setzen Suche nach Handelsvereinbarung fort

fed Frankfurt

Handelsexperten der Europäischen Union zeigen sich nach wie vor zuversichtlich, dass kurzfristig eine Verständigung auf eine Rahmenvereinbarung gelingen kann. Die Beratungen beider Seiten wurden auch am Mittwoch fortgesetzt. Nach Darstellung von Bernd Lange, dem Vorsitzenden des Handelsausschusses im EU-Parlament, drehen sich die Diskussionen gegenwärtig insbesondere um zwei Elemente. Zum einen will die EU erreichen, dass nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung, also einer Verabredung allgemeiner Punkte auf drei Seiten, die bereits bestehenden, hohen Sektorzölle für Autos respektive für Stahl und Aluminium deutlich verringert werden. Denn es ist damit zu rechnen, dass die Ausarbeitung eines umfassenden Handelsabkommens Monate dauern wird – und während dieser Zeit sollten die beiden Branchen nicht durch Zölle von 25% oder 50% belastet werden. Zum anderen möchte die EU sicherstellen, dass die USA während der Zeit der Verhandlungen für ein umfassendes Abkommen nicht mit ergänzenden Sektorzöllen um die Ecke kommen. Konkret befürchten die Europäer, dass die USA die Einführung von sehr hohen, womöglich dreistelligen Zöllen auf Pharmaprodukte planen.

Zwei Punkte sind zu klären

Wenn diese beiden Punkte geklärt werden könnten, dürfte einer Grundsatzverständigung nichts mehr im Wege stehen. Denn die USA haben vor einigen Tagen deutlich gemacht, wie sie sich eine Rahmenvereinbarung vorstellen. Die EU wiederum scheint zu akzeptieren, dass eine große Zahl an Produkten mit einem Basiszollsatz von 10% belegt wird. EU-Parlamentarier Lange machte deutlich, dass es noch Versuche gebe, einzelne Warengruppen wie etwa Flugzeugteile aus dem Anwendungsbereich des Basiszollsatzes auszunehmen. Der Sozialdemokrat bekräftigte das Ziel, „möglichst schnell zum Ergebnis zu kommen“, auch wenn US-Präsident Donald Trump die Frist für die Verhandlungen vom 9. Juli auf den 1. August ausgedehnt hat.

Wenn kein Deal zustande kommen sollte, würde am 14. Juli die erste Stufe von Gegenzöllen zur Anwendung kommen. Später würden dann Stufe zwei und drei folgen, die unter anderem Abgaben auf EU-Exporte in die USA vorsehen. Dabei geht es zum Beispiel um Metallschrott, auf den US-Firmen stark angewiesen sind.