Schiraldi verklagt die Deutsche Bank
Schiraldi verklagt die Deutsche Bank
lee Frankfurt
Der Investmentbanker Dario Schiraldi will Geld von der Deutschen Bank. Viel Geld. 152 Mill. Euro Schadenersatz fordert der frühere Leiter des Geschäfts mit Großkunden von seinem früheren Arbeitgeber, den er bereits 2016 im Zuge einer Umstrukturierung verlassen hat. Die Klage richtet sich gegen den früheren Vorstand des Instituts. Doch die Klageschrift, die den Weg zum Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ gefunden hat, spart offenbar nicht an Vorwürfen, die am Image von Konzernchef Christian Sewing kratzen sollen.
Deals datieren aus 2008
Es geht um die „Repo-to-Maturity“-Deals, die Schiraldi 2008 mit der schlingernden Monte dei Paschi (MPS) abschloss. Dabei verkaufte MPS Staatsanleihen an die Deutsche Bank und erhielt im Gegenzug gegen Kommission Cash in Höhe des Nominalwerts der Papiere. Im Zuge des Nettings verrechnete die Deutsche Bank die Positionen gegeneinander. Diese eigenkapitalschonende Praxis war vor allem bei angelsächsischen Häusern üblich, wurde im Verlauf der Finanzkrise jedoch von den Aufsichtsbehörden geächtet und geahndet.
Bilanztrick angewandt
Als sich ein Verbot des Nettings abzeichnete, griff die Deutsche Bank 2013 zu einem Bilanztrick. Indem sie das Kreditgeschäft als Derivatgeschäft kennzeichnete, konnte sie sich dem Verbot entziehen. Um dafür den Segen der BaFin zu erhalten, distanzierte sie sich von den eigenen Investmentbankern. Schiraldi und sein Kollegen hätten das Institut nicht über alle Details der als Santorini-Deals bekannten Transaktionen informiert. Gegen diese Darstellung wehrt sich Schiraldi in der Klageschrift. Demnach waren nicht nur die wichtigsten Vorstände und Aufsichtsräte im Bilde, sondern auch Sewing, der damals die Innenrevision der Deutschen Bank leitete. Dieser habe im Auftrag seiner Chefs die Aufsichtsbehörden getäuscht, um die Schuld gezielt auf Schiraldi und seine Kollegen zu schieben.
Ruf und Boni futsch
Obwohl mehr als ein Jahrzehnt vergangen ist, sind Schiraldis potenzielle Ansprüche nicht verjährt. Denn er argumentiert mit dem Imageschaden, der ihm aus einem langjährigen Strafprozess um die Santorini-Deals an einem Mailänder Gericht entstanden sei. Nachdem er 2016 wegen der vermeintlich strafbaren Geschäfte verurteilt wurde, folgte in zweiter Instanz ein Freispruch, den das oberste Gericht 2023 bestätigte. Nun fordert er Gehälter und Boni zurück, die ihm durch den Reputationsschaden entgangen seien. Die Deutsche Bank weist dies jedoch zurück. „Wir halten die Klage für unbegründet. Sie basiert auf unzutreffenden Behauptungen, gegen die sich die Bank im Gerichtsverfahren im Detail verteidigt hat und dies auch weiterhin tun wird.“