Prognosebericht

BaFin rügt Münchener Hypothekenbank wegen möglichem Bilanzierungsfehler

Die BaFin findet die Prognosen der Münchener Hypothekenbank im Geschäftsbericht 2019 zu unkonkret – die Bank widerspricht. Wie präzise müssen Prognosen sein?

BaFin rügt Münchener Hypothekenbank wegen möglichem Bilanzierungsfehler

Bilanzierungs-Debatte
bei Münchener Hypothekenbank

BaFin hält Prognose für ungenau – Bank widerspricht

phh Frankfurt

Wie konkret und detailliert muss eine Prognose im Anhang des Geschäftsberichts sein? Über diese Frage diskutieren gerade die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Münchener Hypothekenbank. Die Aufsicht teilte am Donnerstag mit, dass der Lagebericht der Bank für das Geschäftsjahr 2019 fehlerhaft sei.

Dabei geht es um die Prognoseberichterstattung, die nach Auffassung der BaFin zu unkonkret war. Die voraussichtliche Entwicklung werde nicht hinreichend dargestellt, weil es für die Ertragslage an Erklärungen, Kommentierungen, Verdeutlichungen und Bewertungen fehle, lautet die Kritik. Zudem verwende die Bank unzulässige rein komparative Prognosen oder qualitative Aussagen. Prognosen müssten jedoch sowohl die Richtung als auch die Intensität einer prognostizierten Veränderung erkennen lassen. Heißt: Die Aufsicht vermisst Zahlen.

Münchener Hypothekenbank droht kein Bußgeld

Im Geschäftsbericht der Bank heißt es, der Zinsüberschuss solle “moderat steigen”. Es bestehe die Chance, das Neugeschäft “erneut ausbauen zu können”. Bei der Kreditrisikovorsorge sei von einem “allenfalls leichten Anstieg” auszugehen und die Bank rechne mit einem Jahresüberschuss “auf dem Vorjahresniveau”. Die Bank verteidigt den Bericht: “Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass die Aussagen, die im Lagebericht 2019 getroffen wurden, zutreffend und adressatengerecht sind.” Im Wesentlichen bestünden unterschiedliche Ansichten bezüglich Umfang und Qualität der Aussagen.

Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass die Aussagen, die im Lagebericht 2019 getroffen wurden, zutreffend und adressatengerecht sind.

Münchener Hypothekenbank

Die Bank betonte, dass die Feststellung der BaFin zum Lagebericht 2019 allein bestimmte Aussagen im Risiko-, Prognose- und Chancenbericht betreffen werde. “Sie ändern nichts am Jahresabschluss 2019. Dieser ist unverändert gültig.” Laut Geschäftsbericht wurde dieser vom Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) testiert. Die Bank hat nun einen Monat Zeit, um auf die Feststellung zu reagieren. Immerhin: Ein Bußgeld droht der Bank nicht, wie die BaFin auf Nachfrage bestätigte.

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