EU-Verordnung Mica

„Bitcoin-Verbot schadet der Ukraine“

Ein faktisches Bitcoin-Verbot würde wohl nicht nur die europäische Wettbewerbsfähigkeit schwächen, sondern auch den Freiheitskampf in der Ukraine, wie der christdemokratische EU-Abgeordnete Stefan Heinrich Berger sagt.

„Bitcoin-Verbot schadet der Ukraine“

Von Anna Sleegers, Frankfurt

Das Anfang der Woche knapp abgewendete De-facto-Verbot von Bitcoin durch die geplante EU-Verordnung zur Regulierung von Kryptomärkten (Mica) hätte nicht nur der Wettbewerbsfähigkeit Europas geschadet, sondern würde auch dem Widerstand der von Russland attackierten Ukraine entgegenstehen. Diese Einschätzung vertritt zumindest der Berichterstatter im Econ-Ausschuss des Europaparlaments, Stefan Heinrich Berger (CDU/EVP). Ein Bitcoin-Verbot schade der Ukraine.

Tatsächlich hat der ukrainische Vizepremier und Minister für digitale Transformation, Mychajlo Fedorow, schon kurz nach den ersten russischen Angriffen in den sozialen Netzwerken zu Spenden in Bitcoin und anderen Kryptoassets aufgerufen. Schwer nachprüfbaren Medienberichten zufolge sind dadurch schon mehr als 100 Mill. Euro zusammengekommen, die freilich der für die Anlageklasse typischen hohen Volatilität unterliegen.

Auch in China werde Bitcoin von oppositionellen Kräften genutzt, betonte Berger am Freitag in einem virtuellen Pressegespräch über das Regulierungsvorhaben. Angesichts des subversiven Flairs, welches das Entstehen der berühmtesten und mit der größten Marktkapitalisierung ausgestatteten Kryptowährung auf dem Höhepunkt der Finanzkrise umwehte, ist das naheliegend. Die Schnittmenge zwischen damaligen Kritikern des Währungs- und Finanzsystems und den Sympathisanten von Freiheits- und Bürgerrechtsbewegungen dürfte ebenso groß sein wie ihre Neigung, Spenden in der von ihnen favorisierten Währung zu leisten.

Andererseits legen aber auch Akteure der etablierten Finanzbranche wie etwa Union Investment oder das Frankfurter Bankhaus Scheich eine erkennbare Vorliebe für Bitcoin an den Tag, die weniger ideologisch als vielmehr liquiditätsgetrieben sein dürfte. Und so lässt Berger auch erkennen, dass ihn mehr noch als die politisch unerwünschten Nebenwirkungen auf internationaler Ebene die Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit des Kontinents umtreibt.

Technologie in der Kritik

„Die Finanzwirtschaft durchläuft durch die Tokenisierung einen Wandel, der in etwa so bahnbrechend ist wie die Einführung der Aktiengesellschaft im 17. Jahrhundert“, sagt der konservative EU-Parlamentarier aus Nordrhein-Westfalen. Der nach seiner Darstellung weltweit erste Versuch, den dynamisch wachsenden Kryptomarkt zu regulieren, dürfe nicht in ein Technologieverbot münden. Denn tatsächlich geht es den Bitcoin-Gegnern nicht darum, Freiheitskämpfer oder die Finanzbranche auszubremsen. Sie sorgen sich vielmehr über den hohen Energieverbrauch der sogenannten Proof-of-Work-Technologie, die zum Schürfen von Bitcoin und einigen anderen Krytpoassets genutzt wird.

Nachdem der Econ-Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments bereits ein Jahr um die Ausgestaltung der Verordnung über Märkte für Kryptowerte gerungen hatte, brachten Abgeordnete der Grünen und linker und sozialdemokratischer Parteien deshalb einen Ergänzungsantrag ein, der die Definition bestimmter Umweltstandards vorsah, deren Einhaltung die Voraussetzung für eine Zulassung der Assets durch nationale Aufsichtsbehörden wie die deutsche BaFin gewesen wäre. Dies hätte vermutlich dazu geführt, dass Bitcoin früher oder später hätte vom Markt genommen werden müssen. Der Entwurf wurde am Montag im Econ-Ausschuss jedoch mit 30 zu 23 Gegenstimmen abgelehnt (vgl. BZ vom 15. März).

Berger, der nach eigener Darstellung „übers Wochenende“ eine mehrheitsfähige Alternative formuliert hatte, hielt sich am Freitag vor den Journalisten zugute, damit Europas technologischen Abstieg verhindert zu haben. Sein Kompromissvorschlag sieht vor, dass sich Mining-Aktivitäten von Kryptoassets bis Anfang 2025 in die Taxonomie einfügen müssen, also in das Klassifizierungssystem für nachhaltige Geschäfte.

„Im Prinzip ist der Vorschlag nachvollziehbar, da es sich bei der Mica-Verordnung um einen Akt der Finanzmarktregulierung handelt, die möglichst nicht mit Umweltthemen vermischt werden sollte“, findet Philipp Eckhardt vom Centrum für europäische Politik (Cep) in Freiburg. Zugleich lehnt er die Taxonomie jedoch ab, weil die EU-Kommission in seinen Augen nicht darüber befinden sollte, was als nachhaltig gilt und was nicht, da es kein objektives Verständnis von Nachhaltigkeit gibt und auch nicht geben kann.

Veto noch möglich

Ganz vom Tisch ist das Thema Bitcoin-Verbot damit jedoch noch nicht. Da die Verfechter des Ergänzungsantrags wohl über die erforderlichen 10% der Stimmen im Ausschuss verfügen, haben sie am kommenden Donnerstag die Möglichkeit, ein Veto gegen das sogenannte Fast-Track-Verfahren zur Verabschiedung der Verordnung einzulegen. In diesem Fall würde dem Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission eine Parlamentsdebatte und eine weitere Abstimmung vorangehen müssen, was eine Verzögerung bis in den Herbst zur Folge hätte.

Interview Seite 9

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