UBS

Ein Makel, der hängen bleibt

Im Steuerstreit mit Frankreich kommt die UBS in der zweiten Instanz monetär besser weg, auf einen Freispruch kann sie auch in der nächsten Instanz kaum hoffen.

Ein Makel, der hängen bleibt

Finanziell kommt die UBS im französischen Steuerstreit recht glimpflich weg. Zwar muss die Bank ihre 2014 auf Verlangen der Staatsanwaltschaft ge­leistete Kaution von rund 1 Mrd. Euro in Frankreich liegen lassen und zudem einen Schadenersatz in Höhe von 800 Mill. Euro berappen. Doch das am Montag veröffentlichte Urteil des Pariser Cour d’appel fällt mindestens monetär deutlich milder aus als das erstinstanzliche Verdikt, das noch eine Gesamtrechnung von 4,5 Mrd. Euro präsentiert hatte.

Doch von einem Freispruch, wie ihn die UBS von Beginn weg angestrebt hatte, kann nicht die Rede sein. Den am schwersten wiegenden Anklagepunkt der Geldwäsche bringt sie nicht vom Tisch. Noch liegt die Urteils­begründung nicht vor. Aber schon jetzt ist klar, dass diese für die UBS nicht gerade schmeichelhaft aussehen wird.

Nicht verfangen hat die Prozessstrategie, die EU-Länder in die Mitverantwortung zu ziehen, weil diese dem Steuerbetrug 2004 durch die Unterzeichnung eines lückenhaften Zinsbesteuerungsabkommens mit der Schweiz quasi Vorschub geleistet hätten. Gewiss, die EU-Länder hatten in dem Abkommen die Steuerschlupflöcher bewusst in Kauf genommen, um in dem bereits 1996 aufgenommenen Kampf gegen schädlichen Steuerwettbewerb innerhalb der EU einen Schritt weiterzukommen. Einige EU-Staaten wie Luxemburg oder Großbritannien hatten damals eine intensive Interessenpolitik betrieben und den faulen Kompromiss mit der Schweiz erst möglich gemacht. Doch das Argument der Verteidigung impliziert, dass man sich schlecht benehmen darf, wenn gerade keine Strafe droht. In jeder Familie sollten Kinder zur Selbstverantwortung erzogen werden. Wie kann eine Bank, die 2008 vom Staat gerettet werden musste, den Standpunkt vertreten, dieses Prinzip sei auf sie nicht anwendbar?

Für die UBS-Aktionäre ist das Urteil unangenehm, vielleicht sogar etwas bedrohlich, weil es die Justizbehörden anderer Länder zu einem ähnlichen Vorgehen motivieren könnte. Für die Mitarbeitenden ist das Urteil ärgerlich und für die Schweiz auch etwas peinlich. Aber es ist richtig, wenn gravierendes Fehlverhalten auch schmerzhafte Konsequenzen hat. Zu oft ist die UBS in den vergangenen Jahren durch Selbstanzeigen ungeschoren davongekommen. Dieser Makel könnte nun hängen bleiben. Die UBS wird sich gut überlegen müssen, ob sie das Verfahren an die nächsthöhere Instanz weiterziehen will. Auf einen glatten Freispruch kann sie nach dem Urteil vom Montag kaum mehr hoffen.

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