Abgeschriebene Coco-Bonds

Finma erklärt umstrittenes Verhalten

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat begründet, auf welcher Grundlage sie Coco-Bonds der Credit Suisse vollständig hat abschreiben lassen, obwohl Aktionäre entschädigt wurden.

Finma erklärt umstrittenes Verhalten

phh Frankfurt

Die zuletzt heftig kritisierte Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat mit fast einer Woche Verzögerung erklärt, auf welcher vertraglichen und gesetzlichen Grundlage sie spezielle Nachranganleihen der mit der UBS zwangsfusionierten Credit Suisse vollständig hat abschreiben lassen.

Die Finma stützt sich auf die Ausgabeprospekte der sogenannten Contingent Convertible Bonds (Coco-Bonds) sowie auf eine Notverordnung des Bundesrats. Coco-Bonds sind Anleihen, die regulatorisch dem erweiterten harten Kernkapital einer Bank zuzurechnen sind (Additional Tier 1, AT1). Die von der Credit Suisse ausgegebenen AT1-Instrumente sehen der Finma zufolge vertraglich vor, dass sie „im Falle eines Trigger-Ereignisses (Viability Event), insbesondere bei der Gewährung außerordentlicher staatlicher Unterstützung, vollständig abgeschrieben werden“. Da der Credit Suisse am 19. März außerordentliche Liquiditätshilfe-Darlehen gewährt wurden, die mit einer Ausfallgarantie des Bundes gesichert sind, waren diese vertraglichen Bedingungen für die von der Bank ausgegebenen AT1-Anleihen aus Sicht der Finma erfüllt.

Der Schweizer Bundesrat hat zudem am 19. März eine „Notverordnung über zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen und die Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken“ in Kraft gesetzt. Dadurch sieht sich die Finma ermächtigt, gegenüber der Credit Suisse anzuordnen, zusätzliches Kernkapital abzuschreiben. „Am Sonntag konnte eine Lösung für den Schutz der Kundinnen und Kunden, des Finanzplatzes und der Märkte gefunden werden“, sagt Finma-Direktor Urban Angehrn. Wichtig sei in diesem Zusammenhang gewesen, dass das Bankgeschäft der Credit Suisse ohne Unterbrechung und reibungslos weiterfunktionieren könne. Das sei nun der Fall. AT1-Instrumente sind der Finma zufolge in der Schweiz so ausgestaltet, dass sie abgeschrieben oder in hartes Kernkapital gewandelt werden, bevor das Eigenkapital der Bank komplett aufgebraucht oder abgeschrieben ist. Mit dieser Handhabe hatte die Finma unter den Investoren von AT1-Anleihen zu Wochenbeginn für große Verunsicherung gesorgt und die Kurse anderer Coco-Bonds stark unter Druck gesetzt. Europäische Politiker und Regulatoren sahen sich daraufhin genötigt, sich klar vom Schweizer Weg zu distanzieren. Die Haftungskaskade bei europäischen Coco-Bonds sehe eindeutig vor, dass erst alle Instrumente des harten Kernkapitals vollständig aufgebraucht sein müssen, bevor zusätzliches Kernkapital in die Haftung gezogen werden kann. Die Rechtfertigung der Finma folgte kurz auf die Ankündigung von Kanzleien, rechtliche Schritte für geschädigte Anleiheinvestoren zu prüfen. Das letzte Wort ist hier sicherlich noch nicht gesprochen.

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