Regulierung

London will Mifid-II-Vorgaben lockern

Die von Mifid II vorgeschriebene getrennte Bezahlung von Investmentanalysen und Handelsaufträgen hat dazu geführt, dass es weniger Research zu Small Caps gibt. Londons Aufsicht will das ändern.

London will Mifid-II-Vorgaben lockern

hip London

– Die Londoner Finanzaufsicht FCA hat vorgeschlagen, Banken und Broker in bestimmten Fällen von der in der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II geforderten getrennten Bezahlung („Unbundling“) von Investmentanalysen und Handelsaufträgen zu befreien. Research zu Firmen mit einem Börsenwert von weniger als 200 Mill. Pfund soll künftig davon ausgenommen sein, wie die Financial Conduct Authority (FCA) in einer laufenden Konsultation vorschlägt. Auch Research für das sogenannte FICC-Geschäft, den kapitalintensiven Handel mit Anleihen, Devisen und Rohstoffen, soll den Vorgaben nicht mehr unterliegen.

Nach den Unbundling-Regeln müssen Broker Investoren-Research separat in Rechnung stellen. Research-Leistungen dürfen nicht mehr an Transaktionsgeschäfte gekoppelt in einem Gesamtpaket zur Verfügung gestellt werden. Investoren wiederum müssen Research separat bezahlen und dies auch gesondert ausweisen. Zu den Nebenwirkungen der Vorgaben, die für mehr Transparenz sorgen sollten, gehört, dass vier Fünftel der börsennotierten britischen Gesellschaften mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 250 Mill. Pfund entweder gar nicht mehr oder nur noch von einem Analysten beobachtet werden. Die Budgets der Buy Side für Research sind nach Mifid II um 20% bis 30% gesunken, wie die FCA ermittelte. Die schwache Abdeckung kleiner Gesellschaften habe sich weiter verschlechtert.