Geldwäscheverdacht

Razzia bei der Deutschen Bank

Am Freitagvormittag kam es wegen des Verdachts der Geldwäsche zu einer Razzia in der Konzernzentrale der Deutschen Bank. Für das Kreditinstitut ist es nicht der erste Behördenbesuch dieser Art.

Razzia bei der Deutschen Bank

Von Bernd Neubacher, Frankfurt

Razzia bei der Deutschen Bank: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt sowie Vertreter von Bundeskriminalamt und BaFin rückten am Freitag um 10 Uhr am Konzernsitz in der Frankfurter Taunusanlage zu einer Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche an. Es handele sich um Ermittlungen im Zusammenhang mit Verdachtsmeldungen, „die die Bank abgegeben hat“, heißt es in einer dürren, zwei Sätze umfassenden Mitteilung des Instituts, versehen mit dem obligatorischen Hinweis, dass die Bank „vollumfänglich“ mit den Behörden kooperiere. Nach hohen Verlusten im Verlauf schlossen Deutsche-Bank-Aktien am Freitag minimal fester (siehe Chart).

Laut Staatsanwaltschaft wird in einem Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt „gegen namentlich bislang unbekannte Verantwortliche der Deutsche Bank AG ein Verdacht an Geldwäschehandlungen (§ 261 StGB) bzw. des Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz (§§ 43 Abs.1 Nr. 1 i.V.m. § 56 Nr. 69 GWG) angenommen“. § 261 des Strafgesetzbuches sieht für Geldwäschedelikte eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor.

Die genannten Normen des Geldwäschegesetzes legen fest, dass Verpflichtete „unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich“ die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen informieren müssen über Tatsachen, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, „aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte“. Wer vorsätzlich oder leichtfertig eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt, handelt ordnungswidrig. Angesichts einer derart niedrigen Schwelle ist die Zahl der Verdachtsmeldungen von Banken entsprechend hoch – Motto: melden macht frei.

Eine breite Palette

Laut Deutscher Presse-Agentur werfen die Ermittler der Bank vor, die betreffenden Geldwäscheverdachtsmeldungen zu spät gestellt zu haben, obwohl es früher Verdachtsmomente gegeben habe. Dem „Handelsblatt“ zufolge, das sich auf eine mit den Durchsuchungen vertraute Person beruft, geht es bei der Durchsuchung „um einen Einzelfall aus der Kundensphäre“ aus dem Umfeld des Assad-Clans. Die Einlassungen von Bank und Strafverfolgern erlauben eine breite Palette von Interpretationen. Nach Einschätzung von Geldwäsche-Experte Steffen Salvenmoser, ehemaliger Richter am Landgericht Stade, Staatsanwalt für Wirtschaftsstrafsachen sowie Partner im Bereich Forensic Services von PwC und heute Rechtsanwalt und Compliance-Berater, lässt der derzeitige Kenntnisstand zwei Vermutungen zu. Demnach ist das Verhältnis zwischen Deutscher Bank und der Staatsanwaltschaft Frankfurt aufgrund vergangener Probleme und Verstößen gegen Geldwäschevorschriften vermutlich angespannt.

So kann ein möglicherweise geringer Vorwurf wie eine verspätete Abgabe einer Verdachtsmeldung „zu einer vergleichsweise starken Reaktion führen“, gibt er mit Blick auf die Razzia zu bedenken. Natürlich könne eine Durchsuchung auch auf ein größeres, gegebenenfalls „systematisches Problem hinweisen“. Als angespannt darf das Verhältnis der Bank zu den Strafverfolgern in jedem Fall gelten. Schon 2018 hatte eine Razzia wegen des Verdachts der Geldwäsche stattgefunden, zu welcher die Behörden seinerzeit mit 170 Leuten und ganz großem Besteck ausgerückt waren. Seither hat die Bank den Eindruck genährt, trotz hohen Aufwands immer wieder mit den Anforderungen der Behörden zu kämpfen. Erst im Juni vergangenen Jahres hatte das Institut nach Rückschlägen im Bemühen um ein besseres Verhältnis zu den Aufsichtsbehörden ihren Bereich Kampf gegen die Finanzkriminalität umgebaut.

Rechtsvorstand Stefan Simon kündigte damals an, „die Verantwortung für die Arbeit an identifizierten Schwachstellen“ neu zu ordnen. So wurde ein „Chief Remediation Office“ eingerichtet mit dem Ziel, die Anforderungen der Regulatoren zentral gesteuert abzuarbeiten. Zwei Monate davor, im April vergangenen Jahres, hatte die BaFin das Mandat ihres in die Bank entsandten Geldwäsche-Sonderbeauftragten erweitert. Simon übernahm im vergangenen Jahr im Vorstand die Zuständigkeit für Compliance und Bekämpfung von Finanzkriminalität von Risikovorstand Stuart Lewis. Anfang Juli 2021 trat zudem Joe Salama als Geldwäsche-Beauftragter an; es war der fünfte Wechsel in dieser Position in den acht Jahren.

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