Forderungen des EU-Parlaments

Ringen um den EU Green Bond Standard

In den Schlussrunden der EU-Gesetzgeber zum geplanten neuen Green Bond Standard pocht das EU-Parlament darauf, dass es gleiche Wettbewerbsbedingungen auch mit anderen grünen Anleihen geben muss. Eigentlich soll es bis Mitte Dezember eine Einigung geben.

Ringen um den EU Green Bond Standard

ahe Brüssel

Das Europaparlament dringt in den aktuell laufenden Schlussverhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten über die Einführung eines Europäischen Green Bond Standard darauf, den Anwendungsbereich auch auf andere grüne Anleihen auszudehnen. Dies geht aus einem Non-Paper des Verhandlungsführers des Parlaments, des niederländischen Sozialdemokraten Paul Tang, hervor, das der Börsen-Zeitung vorliegt. Eine fehlende Harmonisierung zwischen den Vorgaben für künftige europäische Green Bonds und anderen grünen Anleihen, die einer weniger strengen Regulierung unterworfen seien, werde ansonsten zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen führen, hieß es.

Tang verwies darauf, dass sich ungleiche Wettbewerbsbedingungen bereits negativ auf die Akzeptanz anderer EU-Label-Produkte im Fondsbereich ausgewirkt hätten, wie etwa bei ELTIF (European long-term investment fund), bei EuVECA (European Venture Ca­pital Fund) oder bei EuSEF (European Social Entrepreneurship Fund). Insbesondere in Anbetracht der hohen Nachfrage nach grünen Finanzinstrumenten könnten sich viele Emittenten für private Alternativen zum neuen EU-Standard entscheiden, beispielsweise für ICMA-Anleihen. Die Gewährleistung gleicher Transparenz bei allen grünen Anleihen ermögliche es Anlegern zudem, verschiedene grüne Anleihen zu vergleichen.

Eigentlich soll das EU-Gesetzgebungsverfahren um den Green Bond Standard mit einer letzten Verhandlungsrunde am 14. Dezember abgeschlossen werden. Ob dies gelingt, scheint derzeit aber noch ungewiss – obwohl sowohl das EU-Parlament als auch die EU-Länder ihre Positionierungen bereits im zweiten Quartal abgeschlossen hatten. Die Mitgliedstaaten dringen in den Verhandlungen unter anderem auf eine gewisse Flexibilisierung und auf Möglichkeiten, von einer Taxonomie-Kompatibilität von 100% abweichen zu können.

In dem Non-Paper des Parlaments wird darauf verwiesen, dass es eine Lücke bei den Offenlegungspflichten gebe: Marktteilnehmer müssten im Rahmen der SFDR zwar über die Taxonomie-Ausrichtung ihres Portfolios berichten, verfügten dabei aber möglicherweise nicht über diese Informationen bei grünen Anleihen, die nicht nach dem neuen EU Green Bond Standard begeben worden seien. Auch Anleger benötigten solche Informationen.

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