Kryptowährungen

Stablecoins im Visier der Aufseher

Die New Yorker Finanzaufsicht hat der mit Binance verbundenen Paxos verboten, Stablecoins auszugeben. Auch die SEC soll Maßnahmen gegen Paxos erwägen. Der „Crackdown against Crypto“ nimmt Fahrt auf.

Stablecoins im Visier der Aufseher

bg Frankfurt

Binance hat am Montag darüber informiert, dass ihr US-Partner Paxos von der New Yorker Finanzaufsicht (New York State Department of Financial Services) angewiesen wurde, keine neuen Stablecoins mehr auszugeben. Paxos ist in den USA der Dienstleister, der den zu Binance gehörenden Stablecoin BUSD managt. Paxos werde das Produkt weiter pflegen und auch für Auszahlungen sorgen, heißt es von Binance. Paxos versicherte, dass die Gelder sicher bei Banken deponiert seien. BUSD hat ein Volumen von rund 16 Mrd. Dollar.

Übers Wochenende hatten Ge­rüchte die Runde gemacht, dass auch die SEC gegen Paxos vorgehen wolle. Die Aufsicht ist demnach der Ansicht, dass es sich bei den von Paxos emittierten Stablecoins um nichtregistrierte Wertpapiere handelt. Diese Rechtsauffassung setzt SEC-Chef Gary Gensler immer aktiver durch und bestrafte zuletzt Kraken, die einen Staking-Dienst betrieben, der als Wertpapierservice eingestuft wird. Kraken zahlte eine Strafe von 30 Mill. Dollar und stellt den Staking-Dienst ein.

Coinbase bezieht Stellung

Coinbase versicherte derweil, dass ihr Staking keinen Wertpapierdienst darstellt und man bereit sei, diese Auffassung gegen die SEC notfalls auch vor Gericht zu verteidigen. Paxos verfügt über eine vorläufige Genehmigung vom OCC (Office of the Comptroller of the Currency), ist aber auch in New York registriert. In den USA gibt es eine Parallelstruktur von staatlichen und bundesstaatlichen Aufsehern, die mitunter gegensätzliche Ansichten vertreten. Die SEC betrachtet die meisten Token als Wertpapiere. Die mit Coinbase verbundene Circle und Tether sind die beiden größten Stablecoin-Emittenten. In der Kryptobranche wird bemängelt, dass es keinen funktionierenden Registrierungsprozess für ihre Dienste gibt. Beim Staking werden letztlich Zinsen an den Anleger ausgezahlt – und ein Zinsprodukt kann einen sogenannten „Investment Contract“ darstellen, was natürlich die SEC auf den Plan ruft.

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