Anlageberatung

Zehn Jahre Provisionsverbot in Großbritannien

In den vergangenen zehn Jahren haben in Großbritannien die Professionalität der Berater und die Gebührentransparenz zugenommen. Problematisch ist jedoch der Zugang zu Beratungsdienstleistungen.

Zehn Jahre Provisionsverbot in Großbritannien

wbr Frankfurt

Seit zehn Jahren gilt in Großbritannien ein Verbot von Provisionen in der Anlageberatung. Aus diesem Anlass wurde Ende Januar auf einer Veranstaltung der „Financial Times“ Bilanz gezogen. Seit Einführung des Provisionsverbots hätten die Professionalität der Berater und die Gebührentransparenz zugenommen und die Ergebnisse für die Verbraucher seien stärker in den Mittelpunkt gerückt, so die Einschätzung der britischen Financial Conduct Authority (FCA).

Die Aufsicht stellt aber auch eine immer größer werdende Beratungslücke fest, die durch eine anfängliche Abwanderung von Beratern und die Abschaffung der Provisionen, einen enger werdenden Markt für Berufshaftpflichtversicherungen und immer höhere Abgaben für die verbleibenden Unternehmen verursacht worden sei. Die FCA-Studie zeige, dass insbesondere vermögende Menschen eher eine professionelle Finanzberatung nutzten. So hätten zwar 17% der Erwachsenen mit einem Anlagevermögen von über 10000 Pfund in den letzten zwölf Monaten eine regulierte Finanzberatung genutzt. Bei Haushalten mit einem Vermögen oberhalb 250000 Pfund lag der Anteil aber bei 38%.

Ende November 2022 veröffentlichte die britische Finanzaufsicht eine Konsultation über eine vereinfachte Beratung, die es Firmen billiger und einfacher machen soll, Verbraucher zu beraten. Damit skizzierte die Aufsicht einen Plan zur Bekämpfung der Beratungslücke. Die Vorschläge zielen darauf ab, eine Art Basisberatung zu schaffen. Außerdem sollen die Beratungsgebühren in Raten gezahlt werden können. Die Konsultation zur Ausweitung des Zugangs zur Finanzberatung läuft bis zum Ende Februar.