Energiekrise

Gaspreis­bremse kommt schon Anfang 2023

Die Bundesregierung will Bürger und Unternehmen schon zum Jahresbeginn von den hohen Gaspreisen entlasten. Deckel bei Dividenden und Boni soll es nur für wenige Unternehmen geben.

Gaspreis­bremse kommt schon Anfang 2023

wf Berlin

Noch diese Woche will das Bundeskabinett die gesetzlichen Regelungen zur Strompreis- und zur Gaspreisbremse auf den Weg bringen. Dies wurde aus Regierungskreisen in Berlin bekannt. Damit sollen Strompreisbremse und Gaspreisbremse beide Anfang März in Kraft treten. Die Energieversorger hatten bei Gas und Fernwärme keine frühere Umsetzung technisch für möglich gehalten. Die Strompreisbremse sollte ursprünglich bereits zum Jahresbeginn 2023 starten. Nun will die Ampel die Monate Januar und Februar in allen Fällen rückwirkend erstatten. Auf eine lückenlose staatliche Unterstützung nach der einmaligen pauschalen Dezemberhilfe hatten die Länder in den Finanzverhandlungen mit dem Bund gedrungen. Dem hat der Bund damit nachgegeben.

Das Konzept von Strom- und Gaspreisbremse sieht vor, den Preis für einen größeren Sockelverbrauch – staatlich subventioniert – einzufrieren (siehe Grafik) und damit Bürger und Unternehmen zu entlasten. Bei einem kleineren Teil des Spitzenverbrauchs soll der Marktpreis wirken, um den Anreiz für geringeren Verbrauch zu bewahren. Die Maßnahmen sind bis längstens 30. April 2024 befristet.

Die Kosten für die Bremse bei Gas und Fernwärme belaufen sich auf monatlich 2,5 Mrd. Euro, der Gesamtbetrag über die gesamte Laufzeit summiere sich auf 54 Mrd. Euro. Dies sei eine Schätzung, die von der weiteren Gaspreisentwicklung ab­hänge, hieß es in Berlin. Für die Strompreisbremse liegen keine Zahlen vor. Die Kosten sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds ge­tragen werden, der mit 200 Mrd. Euro Kreditermächtigungen bis 2024 ausgestattet ist. Die Dezemberhilfe in Höhe einer monatlichen Abschlagzahlung kostet 9 Mrd. Euro.

Gewinne werden abgeschöpft

Einen Teil der Finanzmittel will die Bundesregierung über die Abschöpfung von Gewinnen bei den Energieversorgern hereinholen, die von den explodierten Preisen profitiert haben. Dazu müssen Kraftwerke nach dem Willen der Bundesregierung rückwirkend zum 1. September sogenannte Zufallsgewinne abführen. Dies betrifft Kraftwerke mit vergleichsweise niedrigen Kosten in der Stromerzeugung. Dazu gehören Wind-, Fotovoltaik- und Wasserkraftanlagen, Abfallverbrennungsanlagen, Kernkraftwerke und Braunkohlekraftwerke. Auch Zufallsgewinne bei Steinkohlekraftwerken könnten nach der entsprechenden EU-Verordnung abgeschöpft werden. Dies soll aber aus Gründen der Versorgungssicherheit nicht umgesetzt werden, damit sich der Anteil der Gasverstromung nicht erhöht und das knappe Gas gespart wird. Die Betreiber können entscheiden, ob sie ihre Verträge für die einzelnen Kraftwerke offenlegen und die tatsächlichen Mengen und Preise geltend machen wollen. Andernfalls werden die Erlöse anhand durchschnittlicher Preise am Spot- und Terminmarkt berechnet.

Umstrittene Dividenden

Flankiert wird das Paket von einer Vielzahl staatlicher Hilfen und Härtefallregelungen. Die Forderung, die Ausschüttung von Dividenden und die Zahlung von Boni für Unternehmen bei der Inanspruchnahme staatlicher Hilfen zu verbieten, soll nach dem Willen der Bundesregierung nur für Unternehmen wie Uniper oder Sefe gelten, die vom Bund rekapitalisiert werden. Dies entspreche der ursprünglichen Regelung zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds aus der Covid-Zeit. Ob die Bundestagsabgeordneten den Entwurf so belassen, nachdem der Haushaltsausschuss ein Dividenden- und Boni-Verbot be­schlossen hatte, ist offen.

Der Gesetzentwurf soll noch im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Um das Gesetzgebungsverfahren zu be­schleunigen, will das Kabinett den Regierungsfraktionen eine sogenannte Formulierungshilfe an die Hand geben. Damit fällt die erste Beratung im Bundesrat flach. Der Industrieverband BDI begrüßte, dass die Unternehmen nun Planungs­sicherheit bekämen.

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