Das EU-Paket zu Ungarn

Die Vereinbarungen in der Übersicht

Aufgrund von Rechtsstaatsproblemen werden aus dem aktuellen mittelfristigen EU-Haushalt (2021–2027) 6,3 Mrd. Euro und damit 55 % der eigentlich für Ungarn vorgesehenen Kohäsionsfondsmittel vorerst eingefroren.

Die Vereinbarungen in der Übersicht

Aufgrund von Rechtsstaatsproblemen werden aus dem aktuellen mittelfristigen EU-Haushalt (2021–2027) 6,3 Mrd. Euro und damit 55% der eigentlich für Ungarn vorgesehenen Kohäsionsfondsmittel vorerst eingefroren.

Die EU-Staaten billigen Ungarns nationalen Aufbauplan. Die 5,8 Mrd. Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds können aber erst in Brüssel abgerufen werden, wenn noch mehr als 20 Reformen umgesetzt werden.

Ungarn gibt das Veto gegen die 18 Mrd. Euro Budgethilfen auf, mit denen die EU die Ukraine 2023 unterstützen will. Die Kredite werden damit nun aus dem EU-Haushalt abgesichert.

Ungarn gibt das Veto gegen die Umsetzung der global vereinbarten Mindestbesteuerung von 15% auf. Diese kann damit bis Ende 2023 in der EU umgesetzt werden und gilt dann für multinationale Konzerne ab 750 Mill. Euro Umsatz.