Handelsabkommen

Sanktionsklausel für Klimaschutz

Künftige Handelsabkommen der EU werden von Partnerländern stärker als bislang die Einhaltung von Klimaschutzstandards und internationalen Arbeitsnormen verlangen.

Sanktionsklausel für Klimaschutz

dpa-afx Brüssel

Künftige Handelsabkommen der EU werden von Partnerländern stärker als bislang die Einhaltung von Klimaschutzstandards und internationalen Arbeitsnormen verlangen. Wie der zuständige EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis gestern ankündigte, sollen neue Verträge bei Verstößen gegen Kernprinzipien Sanktionen ermöglichen. Konkret könnten demnach Zollvorteile wieder gestrichen werden. Dombrovskis betonte, dass Strafmaßnahmen lediglich „letztes Mittel“ wären und bei „eklatanten und anhaltenden Verstößen gegen international vereinbarte Normen“ verhängt werden sollten. Voraussetzung soll zudem sein, dass ein unabhängiges Expertengremium die Vorwürfe bestätigt. Die für die EU-Handelspolitik zuständige Europäische Kommission verhandelte zuletzt unter anderem mit Indonesien, Neuseeland und Australien über Frei­handelsabkommen. Unterbrochene Gespräche mit Indien sollen am Montag wieder aufgenommen werden.