Cum-ex

Berger wohl ab April in Wiesbaden vor Gericht

Noch einmal will sich das Landgericht Wiesbaden offenbar nicht vom Landgericht Bonn überholen lassen. Das abgetrennte Verfahren gegen den Steueranwalt Hanno Berger soll bereits im April beginnen.

Berger wohl ab April in Wiesbaden vor Gericht

Von Anna Sleegers, Wiesbaden

Der von den Schweizer Behörden an die hessische Justiz ausgelieferte Steueranwalt und ehemalige Finanzbeamte Hanno Berger wird sich voraussichtlich von April an vor dem Landgericht Wiesbaden verantworten müssen. Wie die Vorsitzende Richterin Kathleen Mittelsdorf am Freitag sagte, ist das Verfahren noch nicht terminiert. Es scheint sich jedoch abzuzeichnen, dass sich die Kammer darum bemüht, den prominenten Angeklagten, gegen den ein weiteres Verfahren am Landgericht Bonn anhängig ist, zuerst auf die Anklagebank zu bitten.

Am Landgericht Wiesbaden läuft seit dem vergangenen Frühjahr das Verfahren gegen zwei frühere Mitarbeiter des Wealth Management der HypoVereinsbank, die im Auftrag des zwischenzeitlich verstorbenen Im­mobilieninvestors Rafael Roth in den Jahren 2006 bis 2008 Cum-ex-Geschäfte durchgeführt haben und einen Steuerschaden von 106 Mill. Euro verursachten (Az. 6 KLs – 1111 Js 27125/12). Berger, der als Steuerberater Roths die Geschäfte maßgeblich mitentwickelt und begleitet haben soll, ist mitangeklagt. Da er jedoch zur Eröffnung der Hauptverhandlung nicht vor Gericht erschien, trennte die Kammer das Verfahren gegen ihn ab.

Die Eröffnung des Hauptverfahrens war immer wieder verschoben worden. Die von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bereits am 27. September 2017 erhobene Anklage war die bundesweit erste im Cum-ex-Komplex. Mehr als zwei Jahre vergingen, bis das Landgericht Wiesbaden sie überhaupt zuließ.

Bis zur Eröffnung sollte noch einmal mehr als ein Jahr vergehen, immer wieder gab es Verzögerungen, die zum Teil auch der Corona-Pandemie geschuldet waren. Am Landgericht Bonn wurde unterdessen bereits im März 2020 der erste Cum-ex-Prozess abgeschlossen, das Urteil wurde im vergangenen Sommer vom Bundesgerichtshof bestätigt. Das Verfahren gegen Berger ist dort im Januar 2021 eröffnet worden (Az. 62 KLs 2/20). Wie hoch das Interesse der NRW-Justiz an dem Fall ist, wurde unter anderem dadurch sichtbar, dass die Nachricht über die bevorstehende Auslieferung Bergers in der vergangenen Woche aus dem dortigen Justizministerium drang.

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