Autozulieferer

Hella verliert Aufsichts­ratschef Kühn

Faurecia reißt die Kontrolle bei Hella an sich. Nach Carl Peter Forster legt auch Ex-Bayer-Vorstand Klaus Kühn seine Ämter in Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss nieder.

Hella verliert Aufsichts­ratschef Kühn

ab

Der Exodus in den Aufsichtsgremien des Autozulieferers Hella setzt sich fort. Hatte der von der französischen Faurecia mehrheitlich übernommene Konzern erst in der Vorwoche mit Wolfgang Ziebart einen Nachfolger für Carl Peter Forster an der Spitze des Gesellschafterausschusses präsentiert, kündigt nun Klaus Kühn seinen Rückzug zur ordentlichen Hauptversammlung an. Der einstige Finanzchef von Bayer gehört dem Gesellschafterausschuss seit 2010 und dem Aufsichtsrat, den der 70-Jährige seit 2019 führt, seit 2014 an. Nun legt er „aus persönlichen Gründen“ die Mandate in beiden Gremien nieder, wie es heißt.

Über die Nachfolge solle zeitnah entschieden werden, kündigte Hella an. Die Zeit drängt, soll der Hauptversammlung am 30. September doch ein entsprechender Wahlvorschlag unterbreitet werden. „Mit großem Bedauern haben wir den Entschluss von Herrn Kühn entgegengenommen, seine Ämter bei Hella niederzulegen“, wird Forster, der noch amtierende Vorsitzende des Gesellschafterausschusses, zitiert. Forster scheidet wie Kühn mit Ablauf des Aktionärstreffens aus. Anders als Kühn hatte der Ex-Opel-Chef seinen Rückzug bereits im April kundgetan.

Ende April war auch Horst Binning aus dem Gesellschafterausschuss ausgeschieden – ebenfalls aus persönlichen Gründen. Da Hella als GmbH & Co KGaA firmiert, ist der sechs­köpfige Gesellschafterausschuss das maßgebliche Kontrollgremium. Mit Kühn scheidet nun ein weiteres unabhängiges Mitglied aus. Faurecia hatte die mehrheitliche Übernahme von Hella Ende Januar abgeschlossen und hält 80,6 % des Grundkapitals. ­Seither gehört Faurecia-Chef Patrick ­Koller dem Gesellschafterausschuss als stellvertretender Vorsitzender an. Mit Nolwenn Delaunay, Christophe Schmitt und Jean Pierre Sounillac sind zudem drei weitere Manager des Großaktionärs in dem Gremium ­vertreten.

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