Quarantänebestimmungen

Neuer Credit-Suisse-Präsident schon in der Bredouille

Erst ein halbes Jahr im Amt, gerät der Präsident des Verwaltungsrates von Credit Suisse schon in Bedrängnis. Er soll gegen geltende Corona-Gesetze verstoßen haben.

Neuer Credit-Suisse-Präsident schon in der Bredouille

dz

António Horta-Osório wurde erst vor sechs Monaten zum Präsidenten des Credit-Suisse-Verwaltungsrates gewählt, und schon ist er in Bedrängnis. Der 57-jährige frühere Chef der britischen Lloyds Bank hat auf ziemlich plumpe Weise gegen die Schweizer Quarantänebestimmungen verstoßen und sich damit strafbar gemacht.

 Horta-Osório war am 28. November von London in die Schweiz gereist, wo er sich nach den schweizerischen Bestimmungen für zehn Tage in Quarantäne hätte begeben müssen. Er habe diese Vorschrift auch „sorgfältig“ eingehalten und alle Sitzungen virtuell abgehalten einschließlich einer öffentlichen Rede in der Schweizerisch-Amerikanischen Handelskammer in Zürich, die er am 1. Dezember den rund 90 geladenen Gästen per Video gegeben habe, betont Horta-Osório in einer von der Credit Suisse verbreiteten Stellungnahme.

 Doch am 1. Dezember verließ der Manager das Land in einem Privatflugzeug in Richtung „Iberische Halbinsel“, wie die Schweizer Boulevardzeitung „Blick“ am Donnerstag berichtete. Horta-Osório bestätigte den Tag und seine vorzeitige Abreise aus der Schweiz in der erwähnten Stellungnahme, aber ohne Angabe einer Destination. Er habe „unbeabsichtigt gegen die Schweizer Quarantänebestimmungen verstoßen“, behauptet Horta-Osório in der Stellungnahme. „Ich bedaure diesen Fehler aufrichtig. Ich entschuldige mich und werde dafür sorgen, dass dies nicht wieder vorkommt.“ 

Quarantäne missachtet

Ob die Gesetzesverletzung wirklich unbeabsichtigt geschehen ist, darf allerdings bezweifelt werden. Nach Informationen der offensichtlich gut informierten Zeitung „Blick“ hatte sich der Manager vor seiner Abreise um eine Ausnahmebewilligung zur Aufhebung oder mindestens zur Verkürzung der Quarantäne bemüht. Das Anliegen sei aber von den Behörden abschlägig beantwortet worden. Offenbar hat Horta-Osório seinen Gesetzesverstoß am Mittwoch selbst den Behörden angezeigt. Ob ihn die Recherchen der Medien dazu bewogen haben, ist ebenso wenig bekannt wie der genaue Zeitpunkt der Selbstanzeige.

 Für die Credit Suisse ist das Verhalten ihres Präsidenten überaus peinlich. Ihre Angestellten müssen sich an strikte Pandemie-Regeln halten und Tausende im Homeoffice verharren. Die Bank „bedauert“ in einer Stellungnahme den Verstoß des Präsidenten gegen die Bestimmungen. „Die Einhaltung der geltenden Gesetze und Richtlinien hat für Credit Suisse und für den Präsidenten persönlich höchste Priorität“, schreibt die Bank.

 Selbstredend sendet Horta-Osório mit seinem Verhalten auch ein fatales Signal an die Schweizer Öffentlichkeit. Fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Quarantänebestimmungen werden in der Schweiz mit 5000 Franken und vorsätzliche Zuwiderhandlungen mit 10000 Franken geahndet. Die gesetzliche Grundlage für diese Strafen hatte die Schweizer Bevölkerung erst am 28. November via Volksabstimmung im sogenannten „Covid-Gesetz“ definitiv verankert.

Die Regierung begründete die für Durchschnittsbürger hohen Geldstrafen mit dem Argument, sie sollten der Bevölkerung den Ernst der Lage bewusst machen. Horta-Osório wird seinen Mitarbeitenden und der breiteren Öffentlichkeit noch plausibel erklären müssen, weshalb seine vorzeitige Ausreise nur ein Versehen war. Vielleicht wird er auch erklären können, weshalb ihm die Behörden eine Ausnahmebewilligung hätten erteilen sollen, wie sie dies zum Beispiel im Sportbereich immer wieder tun.