Die virtuelle HV überdauert die Pandemie
swa Frankfurt
Die über Notgesetzgebung eingeführte virtuelle Hauptversammlung (HV) findet als langfristige Alternative zur Präsenzveranstaltung Eingang ins deutsche Aktienrecht. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. „Wir schaffen aus dem coronabedingten Provisorium eine dauerhafte Lösung, die sowohl die Aktionärsrechte wahrt als auch praktikabel für die Unternehmen bleibt“, erklärt Justizminister Marco Buschmann. In dem überarbeiteten Entwurf seien die Aktionärsrechte noch einmal deutlich gestärkt worden, unterstreicht der FDP-Politiker. Den Anteilseignern soll im Online-Format ein Rede- und Fragerecht über Videokommunikation garantiert werden.
Auf Emittentenseite wird der überarbeitete Regierungsentwurf kritisch gesehen; er stelle Unternehmen vor zu große rechtliche und technische Herausforderungen, heißt es. Anleger betrachten den Vorschlag als Schritt in die richtige Richtung, befürchten aber, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren Aktionärsrechte weiter beschnitten werden.
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