Nachhaltige Zäsur in der Beratung
sto Frankfurt
In der Anlageberatung kommt es bald zu einer Zäsur: Vom 2. August an müssen Anlageberater ihre Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen, was neue Vorgaben für Produktanbieter mit sich bringt. Dies sieht die Durchführungsrichtlinie zur Finanzmarktrichtlinie Mifid II vor. Die Börsen-Zeitung hat sich unter Fondsanbietern und Kreditinstituten umgehört, wie sie sich auf diese einschneidende Veränderung vorbereitet haben, wie sie die Auswirkungen auf den Absatz der ohnehin stark gefragten nachhaltigen Finanzprodukte abschätzen und wie sie mit der Greenwashing-Debatte umzugehen gedenken.
Hohe Erwartungen äußern Union Investment, DWS und Commerzbank: Der Boom bei den nachhaltigen Fonds werde durch die systematischere Befragung weiter angetrieben. Die Fondsgesellschaft der genossenschaftlichen Finanzgruppe spricht sogar von einem Megatrend. Zurückhaltender geben sich die DekaBank und die Hamburger Sparkasse angesichts des umfangreichen neuen Fragenkatalogs. Sie befürchten, dass er die Anleger überfordern könnte.
Mit Blick auf die Vorwürfe, dass Fonds grüner dargestellt werden, als sie es tatsächlich sind, betont die DWS, man informiere die Berater zu den Produkten über Seminare, Workshops oder mittels Gesprächen. Es gebe aktuell „erhöhten Informationsbedarf“.
Die Veränderungen in der Anlageberatung sind ein weiterer Schritt in dem Vorhaben der EU, die Finanzwirtschaft auf Nachhaltigkeit zu trimmen, um den notwendigen Umbau der Wirtschaft zur Verhinderung der Klimakatastrophe zu finanzieren. Die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation/SFDR) sowie die Taxonomie, die Wirtschaftsaktivitäten in nachhaltig und nichtnachhaltig einstuft, bildeten den Auftakt der neuen Regulatorik.
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