Bilanzierung

BaFin hält Adler überhöhten Gewinn vor

Neuer Rückschlag für den Immobilienkonzern Adler: Die Finanzaufsicht BaFin hat weitere Fehler im Konzernabschluss 2019 der Tochter Adler Real Estate entdeckt.

BaFin hält Adler überhöhten Gewinn vor

hek Frankfurt – Die Finanzaufsicht BaFin hat drei weitere Fehler im Konzernabschluss 2019 des Immobilienunternehmens Adler Real Estate festgestellt. Damit erreichen die Zweifel an der Bilanzierung der angeschlagenen Adler-Gruppe eine neue Dimension. Zentraler Punkt ist die nach BaFin-Ansicht unzulässige Vollkonsolidierung des Wohnungskonzerns Ado. Daher seien das Gesamtergebnis um 543 Mill. Euro und die Konzernbilanzsumme um 3,9 Mrd. Euro zu hoch ausgewiesen worden.

Adler dagegen hält die eigene Bilanzierung nach wie vor für richtig und kündigt an, juristisch gegen den BaFin-Bescheid vorzugehen. Man lege Rechtsmittel ein und werde den Rechtsweg ausschöpfen, um die Aufklärung voranzutreiben. Geprüft hat den Jahresabschluss Ebner Stolz.

Anfang August hatte die BaFin bereits moniert, dass die Bewertung eines Entwicklungsprojekts in Düsseldorf-Gerresheim (Glasmacherviertel) überhöht sei. Auch gegen diese Teilfehlerfeststellung geht Adler gemäß damaliger Ankündigung juristisch vor.

Die Bilanzierung der Gruppe steht seit gut einem Jahr unter Beschuss. Auslöser waren Vorwürfe des britischen Shortsellers Fraser Perring und seiner Firma Viceroy Research. Der Wirtschaftsprüfer KPMG Luxembourg versagte dem Jahresabschluss 2021 der Muttergesellschaft Adler Group das Testat und lehnte eine Weiterführung des Prüfmandats ab. Seither sucht der Immobilienkonzern einen neuen Wirtschaftsprüfer – bisher ohne Erfolg. Die Ausschreibung lief am 13. Juli aus, ohne dass Angebote eingingen.

Bei den BaFin-Bescheiden handelt es sich um Teilfehlerfeststellungen. Die Prüfung des 2019er Abschlusses von Adler Real Estate dauert an, Gleiches gilt für die Geschäftsjahre 2020 und 2021. Für die Bilanzkontrolle der Adler Group ist die Luxemburger Wertpapieraufsicht CSSF zuständig, denn die Muttergesellschaft hat ihren Sitz in dem Nachbarland.

Adler Group entstand aus dem Zusammenschluss von Adler Real Estate und Ado Properties sowie der Übernahme des Immobilienprojektentwicklers Consus, heute der große Problemfall der Gruppe. Die Beanstandungen der BaFin zielen auf die erste Stufe der Fusion, den Einstieg von Adler Real Estate bei Ado. Im nächsten Schritt gab dann das ausgetauschte Ado-Management die Übernahme ihrer eigenen Mutter Adler Real Estate bekannt.

Nach Überzeugung der BaFin reichte die mittelbare Beteiligung von 33,25% an Ado „in der Gesamtschau“ nicht aus, um Ado voll zu konsolidieren. Das sei nur zulässig, wenn eine Beherrschung vorliege. Dafür müsse man über die Rechte verfügen, „die maßgeblichen Tätigkeiten beim Beteiligungsunternehmen zu lenken“. Die vorhandenen Stimmrechte hätten aber keine Verfügungsgewalt über Ado vermittelt.

Die beiden weiteren Beanstandungen beziehen sich auf den Lagebericht sowie auf unvollständige Buchungsunterlagen. Die Informationen im Lagebericht zu den Risiken der Ado-Konsolidierung seien unzureichend, moniert die BaFin. So fehle der Hinweis, dass ohne Ado der Verschuldungsgrad (Loan to Value) auf etwa 70% gestiegen wäre.

Adler zeigt sich dagegen überzeugt, dass die mittelbare Beteiligung von 33,25% sehr wohl eine „faktische Kontrollmehrheit“ darstellte. Zur Begründung verweist die Gruppe auf die „gewöhnlichen Hauptversammlungspräsenzen“ bei Ado. Daher sei eine Vollkonsolidierung „zwingend geboten“ gewesen. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass Adler Real Estate diese Kontrolle infolge des Übernahmeangebots von Ado Properties wieder verloren habe. Die Vollkonsolidierung sei gegenüber dem Kapitalmarkt völlig transparent gemacht worden und habe nicht zu Kritik geführt. Darüber hinaus sei das Anteilspaket auch in der von den Vorbesitzern übernommenen Struktur voll konsolidiert worden.

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