50 Mrd. Euro mehr für Private Markets
Im Podcast: Laura Bungart
50 Mrd. Euro mehr für Private Markets
Geänderte Anlageverordnung verschafft Pensionskassen CMS-Anwältin zufolge mehr Investitionsspielraum
phh Frankfurt
Auf den letzten Metern hat die alte Bundesregierung noch die sogenannte Anlageverordnung geändert. Vereinfacht gesagt regelt diese, worin und innerhalb welcher Quoten deutsche Pensionskassen und Versorgungswerke investieren dürfen. Die für Privatmarktinvestitionen relevante Risikokapitalquote wurde von 35 auf 40% erhöht. Gleichzeitig wurde eine neue Infrastrukturquote von 5% eingeführt.
Laura Bungart von der Wirtschaftskanzlei CMS schätzt, dass durch die Änderung dieser beiden Quoten theoretisch 50 Mrd. Euro mehr in die privaten Kapitalmärkte investiert werden könnten, wie sie im Private-Markets-Podcast „Betting Billions“ erläutert. Ihre Schätzung bezieht sie auf Zahlen aus dem Jahr 2023. Damals hätten in Deutschland geführte Versorgungswerke zusammen ein Vermögen von knapp 290 Mrd. Euro verwaltet. Bei den Pensionskassen seien es 206 Mrd. gewesen.
Private-Markets-Quoten waren wohl am Anschlag
Exakte Zahlen seien schwer zu ermitteln, sagt Bungart. Denn die von Versorgungswerken und Pensionskassen verwalteten Vermögenswerte sind nicht immer öffentlich einsehbar. Ob sie sich ermitteln lassen, hängt davon ab, wieviel Transparenz die einzelnen Institute zulassen. Gleiches gelte für die tatsächliche Auslastung der bestehenden Quoten. Bungart müsse sich an dieser Stelle auf die Aussagen ihrer Mandanten verlassen, die häufig von ausgereizten Quoten berichteten. „Das war in der Vergangenheit häufig die Auslastung der Immobilienquote oder auch der Beteiligungsquote“, sagt die Anwältin.
Unter die Beteiligungsquote fallen unter anderem Private-Equity- und Venture-Capital-Investments. „Durch die neue Infrastrukturquote ist jetzt sehr viel mehr Flexibilität für Infrastrukturinvestitionen reingekommen“, sagt Bungart. Infrastrukturinvestments könnten künftig weiterhin in den Risikobeteiligungstopf gesteckt oder – um diesen zu entlasten – unter die dezidierte neue Infrastrukturquote gehängt werden. Die neue Quote umfasse sowohl Private-Equity- als auch Private-Credit-Investments. Hauptsache Infrastruktur.
Durch die neue Infrastrukturquote ist jetzt sehr viel mehr Flexibilität für Infrastrukturinvestitionen reingekommen.
Laura Bungart, CMS
Eine eigenständige Definition für Infrastruktur sieht die Anlageverordnung Bungart zufolge allerdings nicht vor. Vorgegeben sei nur, dass es sich um eine direkte oder indirekte Finanzierung handeln müsse. Als Anhaltspunkte nimmt Bungert andere Gesetze, wie beispielsweise das Kapitalanlagegesetzbuch, mit dem Anwälte häufig arbeiten würden. „Allen Definitionen ist gemein, dass sie irgendwie dem öffentlichen Dienst oder dem Gemeinwesen förderlich sein müssen“, so Bungart.
Mehr Flexibilität für Investoren
Für Investoren eröffnet der Interpretationsspielraum ein gewisses Maß an Kreativität. Erreicht beispielsweise die Risikobeteiligungsquote aufgrund vieler Private-Equity-Investments den Anschlag, können Investoren prüfen, ob sich eines oder mehrere dieser Investments möglicherweise als Infrastruktur-Deal ettikettieren lässt, um die neue Quote einzuhalten.
Völlige Gestaltungsfreiheit hat man dabei natürlich nicht, sagt Bungart. Es sei auch immer eine Frage der Argumentation. Dass sich ein Investor im Nachgang gegenüber einer Aufsichtsbehörde wegen einer Quotenzuordnung rechtfertigen musste, sei Bungart bisher jedoch noch nicht untergekommen.