Berlin ebnet Fondsbranche den Weg in die Infrastrukturfinanzierungen
Berlin ebnet Fondsbranche Weg in Infrastrukturprojekte
Standortfördergesetz räumt Risiko der steuerlichen Einstufung als Gewerbe aus
wf Berlin
Das Bundesfinanzministerium unternimmt einen neuen Anlauf, um direkte Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur für die Fondsbranche attraktiver zu machen. Dafür sollen Investmentsteuerrecht und Kapital mit dem neuen Standortfördergesetz geändert werden. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Referentenentwurf zur Konsultation innerhalb der Bundesregierung verschickt. Schon in der ersten Septemberhälfte soll das Kabinett beschließen.
Kapital für Deutschland
Ein verändertes Steuerregime soll Investitionen im Inland fördern und verhindern, dass Kapital ins Ausland abfließt. Bislang fehlt Kapitalanlagegesellschaften die steuerliche Flankierung für Engagements in gewerblichen Einheiten. Die Fonds laufen Gefahr, ihren vermögensverwaltenden Status zu verlieren. Der Entwurf legt fest, wie Darlehen und Kapitalbeteiligungen vergeben werden dürfen, damit sie als vermögensverwaltend betrachtet werden. Sie sollen auf der Fondsebene keine Besteuerung als gewerbliche Einkünfte auslösen. Dies gilt jedoch nur für in Deutschland aufgelegte Fonds. Investitionen von Ausländern in Deutschland unterliegen weiterhin der Prüfung durch die Bundesregierung nach dem Außenwirtschaftsrecht.
Zugleich wird die Steuerbefreiungsmöglichkeit von Fonds aus inländischen gewerblichen Quellen gestrichen und dies generell der Besteuerung unterworfen. Die Fondsbranche hatte diesen Weg, der Wettbewerbsverzerrungen zu Erzeugern von erneuerbaren Energien und Betreibern von Infrastrukturprojekten vermeiden soll, unterstützt. Die Ampel-Regierung hatte bereits einen Anlauf für die Reform genommen, der aber mit dem Regierungs-Aus scheiterte.

Venture Capital beflügeln
In Fonds angelegtes Kapital soll künftig vermehrt auch in kleine Unternehmen, besonders Startups, fließen. Dazu sollen Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds in gewerbliche Personengesellschaften und damit auch in gewerbliche Venture-Capital-Fonds investieren dürfen. Weiter Reformschritte beziehen sich auf administrative Erleichterungen bei der Finanzaufsicht BaFin sowie Anpassungen im Geldwäschegesetz.
Das Bundesfinanzministerium nutzt das Gesetzesvorhaben zudem, um europäisches in nationales Recht umzusetzen und damit den Zugang von Unternehmen zu Finanzierungen zu erleichtern. Deutschland hatte sich für diese Regelungen stark gemacht und setzt sie 1:1 um. Das Standortförderungsgesetz greift den Beschluss aus dem Koalitionsvertrag auf, durch steuerliche Impulse und Bürokratieabbau private Investitionen zu beflügeln und den Finanzplatz zu stärken.
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