Anti-Geldwäsche-Regeln

Barzahlungs­obergrenze in EU wird konkret

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf weitere Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung verständigt, wozu auch eine Bargeldzahlungsobergrenze gehört. Betroffen ist zudem die Kryptobranche.

Barzahlungs­obergrenze in EU wird konkret

ahe Brüssel

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf weitere Punkte aus dem Anti-Geldwäsche-Paket geei­nigt, das die EU-Kommission im Juli 2021 vorgelegt hatte. Die Verständigung betrifft unter anderem die Einbeziehung der Kryptobranche in das Regelwerk, neue Vorgaben auch für Juweliere und Goldschmiede, weitere Transparenzanforderungen sowie eine EU-weite Obergrenze für Bargeldzahlungen. Zusammen mit der Neufassung der Verordnung über Geldtransfers, über die die EU-Staaten sich bereits mit dem EU-Parlament verständigt haben, gelten die neuen Regeln als Rahmen für den künftigen europäischen Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Lediglich auf den Standort der neuen Geldwäsche­behörde AMLA müssen sich die EU-Staaten­ noch einigen.

Die Länder verständigten sich nun darauf, die Anti-Geldwäsche-Gesetze auch auf den gesamten Kryptosektor auszuweiten. So sollen alle Kryptoasset-Dienstleister (CASP) verpflichtet werden, ihre Kunden einer Sorgfaltsprüfung zu unterziehen – und zwar bei Transaktionen schon ab 1000 Euro. Die neuen Regeln beinhalten zudem Maßnahmen zur Risikosenkung bei Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets. Eingeführt wurden von den Mitgliedsländern auch spezielle verstärkte Sorgfaltspflichten für grenzüberschreitende Korrespondenzbeziehungen von Krypto-Anbietern.

Für Drittfinanzierungsvermittler, Personen, die mit Edelmetallen, Edelsteinen und Kulturgütern handeln, sowie für Juweliere, Uhrmacher und Goldschmiede werden der Ratseinigung zufolge künftig ebenfalls besondere Verpflichtungen gelten. Vereinbart wurde zugleich die umstrittene EU-weite Obergrenze bei Barzahlungen von 10000 Euro. Die Mitgliedstaaten haben lediglich die Möglichkeit, eine noch niedrigere Grenze festzulegen.

Deutschland hatte sich ausdrücklich gegen eine Barzahlungsobergrenze ausgesprochen. Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte zu Wochenbeginn angekündigt, sich deshalb bei Teilen des Geldwäschepakets zu enthalten. Bargeld sei „ein Ausdruck von Privatsphäre und Datenschutz“, so Lindner.

„Große Bargeldzahlungen über 10000 Euro werden unmöglich“, stellte Lindners tschechischer Amtskollege Zbynek Stanjura, der aktuell den EU-Finanzministerrat (Ecofin) führt, am Mittwoch klar. Der Versuch, beim Kauf oder Verkauf von Kryptowerten anonym zu bleiben, werde nun zudem sehr viel schwieriger werden. Und es werde nicht mehr möglich sein, sich hinter mehreren Eigentumsschichten von Unternehmen zu verstecken.

Die Einigung beinhaltete nämlich auch, die Vorschriften zum wirtschaftlichen Eigentum transparenter zu gestalten und stärker zu harmonisieren. Vor allem die Kontrollmöglichkeiten sollen neben den reinen Eigentumsverhältnissen stärker in den Fokus rücken.

Drittländer, die von dem internationalen Geldwäsche-Standardsetzer Financial Action Task Force (FATF) aufgelistet sind, sollen sich demnächst auch in einer grauen EU-Liste­ wiederfinden, die es dann zusätzlich zu einer schwarzen EU-Liste­ von Geldwäscheländern gibt. Sobald ein Drittland auf einer dieser Listen erscheint, soll die EU angemessene Maßnahmen gegen die entsprechenden Geldwäscherisiken ergreifen. Die EU-Staaten müssen ihre Vorstellungen hierzu noch mit dem EU-Parlament verhandeln.

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