Beschäftigung

Ifo schlägt Reform der Einkommensteuer vor

Eine Reform der Einkommensteuer und Grundsicherung könnte laut Ifo zu mehr Beschäftigung beitragen. Insbesondere Frauen und einkommensschwache Haushalte könnten davon profitieren.

Ifo schlägt Reform der Einkommensteuer vor

Ifo schlägt Reform der Einkommensteuer vor

Änderungen sollen mehr Menschen in Beschäftigung bringen – "Verbesserungspotenzial" auch bei Grundsicherung

ast Frankfurt

Das Ifo-Institut hat eine Reform der Einkommensteuer und der Grundsicherung vorgeschlagen, um mehr Menschen in den Arbeitsmarkt zu bringen. Denn Deutschland liege zwar in Sachen familien- und ehebezogener Staatsausgaben im europäischen Mittelfeld (siehe Grafik), doch viele davon seien nicht zielgenau und einige begünstigten eine wenig gleichstellungsförderliche Arbeitsteilung innerhalb des Haushaltes.

Hauptpunkte des Reformvorschlags sind eine Deckelung beim Ehegattensplitting, die Erhöhung von Grundbeiträgen, Werbekostenpauschalen und Kinderfreibeträgen sowie die Abschaffung des sogenannten Solidaritätszuschlags und höhere Spitzen- und Reichensteuersätze. Auch Änderungen an der Grundsicherung sind demzufolge denkbar. „Durch die Reform würde die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden im Umfang von 184.000 Vollzeitstellen steigen. Gleichzeitig würden 172.000 Personen eine Beschäftigung aufnehmen“, erklärte Ifo-Experte Andreas Peichl und Mitautor bei der Vorstellung der Analyse. Für den Staatshaushalt entstünden dabei keine zusätzlichen Kosten. Vor allem Frauen dürften davon profitieren: Laut Berechnung würden Frauen ihre Arbeitszeit um 79.000 Vollzeitäquivalente erhöhen. Darüber hinaus würden 38.000 Frauen aus der Nichterwerbstätigkeit in die Erwerbstätigkeit wechseln.

Grundfreibetrag soll steigen

Das Ehegattensplitting soll ein Realsplitting ersetzen, die Kinderfreibeträge steigen. Um die Arbeitsanreize für Zweitverdienende zu erhöhen, soll es Eheleuten möglich sein, ein zu versteuerndes Einkommen bis 13.805 Euro, den aktuellen Unterhaltsfreibetrag, auf den zweitverdienenden Partner zu übertragen. Das Institut sieht auch Möglichkeiten, diese Regel auf alle Menschen in Fürsorgegemeinschaften anzuwenden.

Zudem soll der Grundfreibetrag von aktuell 10.908 Euro um 500 Euro und der Werbungskostenpauschbetrag von aktuell 1.230 Euro um 200 Euro steigen. An die Stelle des Solidaritätsbeitrages tritt dem Vorschlag der Ifo-Autoren zufolge eine Anhebung von Spitzensteuer- und Reichensteuersatz um je 2 Prozentpunkte. Bei Ersterem schlägt das Ifo 44 statt 42% vor. Beim Reichensteuersatz regt das Ifo 47 statt 45% an – allerdings erst ab einer um rund 25.000 auf 302.825 Euro erhöhten Grenze.

„Auch bei der Grundsicherung gibt es trotz der jüngsten Bürgergeldreform immer noch Verbesserungspotenzial“, kritisierte Ifo-Forscher Maximilian Blömer. „Gerade bei Alleinstehenden könnten weitere Arbeitsanreize geschaffen werden, durch die sie ihr verfügbares Einkommen steigern könnten.“ Dafür ist die Reform der Hinzuverdienst-Regelung notwendig: Bürgergeld-Haushalte mit Kindern haben nach wie vor einen Freibetrag von 100 Euro. Darüber hinaus verdientes Einkommen bis 360 Euro schlägt mit 80% zu Buche. Einkommen darüber würde wie bei Haushalten ohne Kinder zu 60% angerechnet. Bei Haushalten ohne Kinder würde der Freibetrag entfallen.

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