Drittstaaten-Subventionen

Neues Schutz­instrument für EU-Binnen­markt

Die EU-Gesetzgeber haben sich auf ein schärferes Vorgehen gegen wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Ländern wie China geeinigt, um Unternehmen besser zu schützen. Vor allem bei Fusionen wird künftig genauer hingesehen.

Neues Schutz­instrument für EU-Binnen­markt

ahe Brüssel

Im EU-Binnenmarkt wird eine Regelungslücke geschlossen: Mit einer neuen Verordnung über drittstaatliche Subventionen sollen europäische Unternehmen besser gegen Konkurrenten geschützt werden, die aufgrund von staatlicher Unterstützung unfaire Wettbewerbsvorteile genießen. Darauf haben sich die EU-Mitgliedstaaten, -Parlament und -Kommission verständigt. Die neuen Regeln betreffen insbesondere Zusammenschlüsse und die Vergabe öffentlicher Aufträge, was in der EU rund 14% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausmacht. Der EU-Kommission werden weitreichende neue Befugnisse eingeräumt, um mögliche negative Auswirkungen von Drittstaaten-Subventionen zu prüfen und Korrekturmaßnahmen zu verhängen.

So soll die europäische Wettbewerbsbehörde im Zweifel staatlich subventionierten Konzernen aus Ländern wie China die Übernahme von EU-Unternehmen verbieten können. Zudem sollen mit Staatsgeld unterstützte Unternehmen auch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können. Bei Fusionen gelten daher künftig Meldepflichten, wenn eine der Parteien einen Umsatz in der EU von mindestens 500 Mill. Euro erzielt und das außereuropäische Unternehmen mehr als 50 Mill. Euro an Subventionen erhalten hat. Ähnliches ist bei Ausschreibungen öffentlicher Aufträge vorgesehen, wenn der geschätzte Auftragswert bei mindestens 250 Mill. Euro liegt und das Angebot drittstaatliche finanzielle Zuwendungen von mindestens 4 Mill. Euro beinhaltet.

Die Verordnung räumt der EU-Kommission umfangreiche Befugnisse ein, um Informationen einzuholen. Die Brüsseler Behörde darf zudem Subventionen prüfen, die bis zu fünf Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung gewährt wurden und nach ihrem Inkrafttreten Verzerrungen im Binnenmarkt verursachen.

Neues Regime für Fusionen

Derzeit werden die von den Mitgliedstaaten gewährten Subventionen im Rahmen des Systems der staatlichen Beihilfen kontrolliert. Ein EU-Instrument für die Kontrolle drittstaatlicher Subventionen gibt es bislang aber nicht. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte, der Binnenmarkt bleibe offen für Handel und Investitionen ohne verzerrende Auswirkungen. „Wir heißen Unternehmen in der EU willkommen und behandeln alle gleich, indem wir für faire Marktbedingungen sorgen.“ Der Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament, Bernd Lange (SPD), erklärte, es gehe hier nicht um Protektionismus, sondern um Fairness: „Alle Marktteilnehmer im Binnenmarkt müssen unter gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren können. Gleichzeitig wollen wir multilaterale Regeln für Subventionen verbessern und verstärken.“

Die Verordnung ergänzt die internationalen Bemühungen der EU um die Modernisierung der Subventionsregeln im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Nach Einschätzung von Jana Dammann de Chapto, Kartellexpertin der internationalen Agentur Latham & Watkins, werden die neuen Vorschriften sich grundlegend auf Fusionen und Übernahmen sowie auf das öffentliche Auftragswesen in der EU auswirken und eine neue Regulierungsebene insbesondere für Unternehmenskäufe einführen. „Ausländische Unternehmen und Investoren sollten sich über die neuen Regeln im Klaren sein, weil diese nicht nach Ländern oder Sektoren unterscheiden und sich auf jede Geschäftstätigkeit in der EU auswirken könnten, sowohl von ausländischen als auch von europäischen Unternehmen, die Subventionen aus Drittländern erhalten haben“, so Dammann de Chapto.

Nach Meinung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) sind jetzt konkrete Leitlinien essenziell, damit europäische Unternehmen die Vorgaben rechtssicher umsetzen können. „Der bürokratische Aufwand im Fall von Zusammenschlüssen und für die Teilnahme an öffentlichen Auftragsvergaben sollte überschaubar bleiben“, betonte Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Trotz der zusätzlichen Eingriffsrechte der Kommission müsse die EU ihre grundsätzliche Investitionsoffenheit wahren, so Plöger.

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