Energiekrise

Bund kassiert Konzerne für Strompreis­bremse ab

Zur Entlastung von Haushalten und Unternehmen treibt die Bundesregierung ergänzend zur Gaspreisbremse auch die Pläne für eine Strompreisbremse voran.

Bund kassiert Konzerne für Strompreis­bremse ab

cru Frankfurt

Zur Entlastung von Haushalten und Unternehmen treibt die Bundesregierung ergänzend zur Gaspreisbremse auch die Pläne für eine Strompreisbremse voran. „Die erforderlichen Finanzmittel werden durch Abschöpfen von Zufallsgewinnen (am Spotmarkt) generiert“, heißt es in einem Papier des Bundeswirtschaftsministeriums, das der Börsen-Zeitung vorliegt. Vorteile dieses Vorgehens seien, dass keine Eingriffe in den Strommarkt, die Preisbildung und den grenzüberschreitenden Handel vorgenommen würden. Ergänzend zur Gaspreisbremse soll die Strompreisbremse am 18. November ins Kabinett gehen.

Das Abschöpfen funktioniert so: Stromverteilnetzbetreiber wie Eon ermitteln die von Kraftwerksbetreibern wie RWE eingespeisten Mengen und schöpfen Gewinne, die oberhalb der Produktionskosten zuzüglich Kapitalkosten und einer Sicherheitsmarge liegen, zu 90 % ab und übertragen sie an die Übertragungsnetzbetreiber wie 50Hertz. Abgeschöpft wird vor allem bei erneuerbaren Energien, Atomkraft und Braunkohle. Die Übertragungsnetzbetreiber verteilen die abgeschöpften Gewinne wiederum über die Verteilnetzbetreiber an die Verbraucher und Unternehmen. Als offene Frage wird formuliert: „Welche Unterstützung benötigen die Anschlussnetzbetreiber für die neuen Aufgaben?“

Entlastet werden sollen Kunden bei einem nicht näher eingegrenzten „Basiskontingent“. „Das Basiskontingent ist so bestimmt, dass Einsparsignale weiterhin ankommen“, so die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums. Zugleich sollen Teile der abgeschöpften Zufallsgewinne für die Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte genutzt werden – also jener Gebühren, die Stromautobahnbetreiber wie 50Hertz kassieren. „Weil die Ausgaben schneller fällig werden, als die Einnahmen ankommen, wird eine Zwischenfinanzierung über den WSF (Wirtschaftsstabilisierungsfonds) geplant.“

Jana Michaelis, Partnerin der Energierechts-Kanzlei Rosin Büdenbender in Essen, überzeugt das Modell zur Deckelung der Gewinne in der Stromerzeugung nicht. „Es ist sehr komplex und bürokratisch angelegt. Dazu berücksichtigt es in keiner Weise, dass neben Energieversorgern auch Branchenfremde wie Banken in der Vermarktung von Commodities wie Strom tätig sind.“

Bericht Seite 9