Fahrdienstvermittler

Didi stehen erste US-Anlegerklagen­­ ins Haus

Das Desaster um den von einer heimischen Regulierungskampagne zerzausten Wall-Street-Börsengang des chinesischen Fahrdienstriesen Didi Global zieht erste Klageverfahren wegen der Verletzung von Informationspflichten nach sich. Bei US-Gerichten...

Didi stehen erste US-Anlegerklagen­­ ins Haus

nh Schanghai

Das Desaster um den von einer heimischen Regulierungskampagne zerzausten Wall-Street-Börsengang des chinesischen Fahrdienstriesen Didi Global zieht erste Klageverfahren wegen der Verletzung von Informationspflichten nach sich. Bei US-Gerichten sollen bereits zwei entsprechende Sammelklagen von US-Rechtsanwaltsfirmen eingereicht worden sein.

Die Investorenklagen nehmen direkten Bezug auf den Firmenmitgründer und Chief Executive Cheng Wei (Will Cheng) und die ebenfalls an Didi beteiligte Präsidentin Liu Qing (Jean Liu) sowie eine Reihe von anderen Topmanagern und Boardmitgliedern. Zudem sollen die federführenden Emissionsbegleiter des 4,4 Mrd. Dollar schweren Initial Public Offering (IPO) an der New York Stock Exchange (Nyse), nämlich die Investmentbanken Goldman Sachs, J.P. Morgan und Morgan Stanley, rechtlich angegangen werden.

Nur vage Hinweise

Im Zentrum der Klageverfahren steht Didis augenscheinliches Versäumnis, die Aktionäre über eine sich bereits einige Monate vor dem Börsengang abzeichnende Regulierungsoffensive der chinesischen Cybersicherheitsbehörde CAC zu informieren. Dem Vernehmen nach wurde Didi davor gewarnt, dass es zu einem Verfahren wegen Datenschutzverletzungen bei privater App-Nutzung kommen könnte und auch dass sie mit Blick auf die nationale Sicherheit beim Schutz von Daten vor ausländischem Zugriff im Konflikt liegt.

Dabei scheinen die Regulatoren Didi explizit aufgefordert zu haben, den bereits im Vorbereitungsstadium befindlichen Börsengang in New York auf ein späteres Datum zu verschieben. Allerdings haben chinesische Behörden gegenwärtig keinen expliziten Rechtsweg, um heimische Technologiefirmen von einem Börsengang in den USA abzuhalten. Didi wiederum hatte im Prospekt nur sehr vage darauf hingewiesen, dass ihre Geschäfte von Regulierungsverfahren im Internetsektor negativ erfasst werden könnten. Bei der Didi-Emission handelt es sich nach Alibaba im Jahr 2014 um das bislang zweitgrößte IPO einer chinesischen Adresse im US-Markt.

Nur wenige Tage nach dem anfänglich positiv verlaufenen Handelsstart annoncierte Peking dann in einer Art Racheaktion zunächst ein Verfahren wegen Verletzung von Datenschutzpflichten, um kurze Zeit später Didi von heimischen App-Stores zu verbannen, so dass der Fahrdienst nun mit einer Neukundensperre belegt ist. Dies ließ die Didi-Aktie dramatisch abstürzen, auch am Donnerstag setzte sich die Abverkaufswelle mit einem Kursrückgang von gut 6% im Morgenhandel an der Nyse fort. Die Titel sind mittlerweile gut 20% unter den Ausgabepreis bei 14 Dollar gerutscht, das bedeutet eine Marktkapitaleinbuße von mehr als 15 Mrd. Dollar.