Rechtsstaatlichkeit

EU-Kommission riskiert Untätigkeitsklage vor EuGH

Im Streit um mögliche Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln für Länder wie Polen und Ungarn hat die EU-Kommission eine Frist des Europaparlaments verstreichen lassen. Die Brüsseler Behörde bestätigte am Dienstag, dass bislang keine Verfahren...

EU-Kommission riskiert Untätigkeitsklage vor EuGH

dpa Brüssel

Im Streit um mögliche Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln für Länder wie Polen und Ungarn hat die EU-Kommission eine Frist des Europaparlaments verstreichen lassen. Die Brüsseler Behörde bestätigte am Dienstag, dass bislang keine Verfahren eingeleitet wurden. Sie betonte allerdings erneut, dass die Vorbereitungen dafür laufen.

Das Europaparlament hatte die EU-Kommission zuletzt im Juni unter Androhung einer Untätigkeitsklage aufgefordert, ein neues Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit zu nutzen. Nach Verstreichen der Frist kann nun innerhalb der nächsten zwei Monate beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Untätigkeitsklage eingereicht werden. Das neue Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder droht. Kritiker werfen der ungarischen und der polnischen Regierung vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen. Sie sehen daher auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind.

Für Polen und Ungarn könnte es um erhebliche Summen gehen. Aus dem regulären EU-Haushalt erhielt Polen zuletzt rund 18,1 Mrd. Euro pro Jahr, Ungarn rund 6,1 Mrd. Euro. Zudem rechnet Polen mit rund 23,9 Mrd. Euro an Coronahilfen, Ungarn mit rund 7,2 Mrd. Euro.

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