Energiepolitik

Habeck schärft Grundlage für Enteignung von Energiefirmen

Das Energiesicherungsgesetz, das 1975 als Antwort auf die Ölkrise verabschiedet wurde, wird modernisiert. Unter dem Eindruck des Ukraine-Krieges soll es künftig auch die Enteignung von Unternehmen ermöglichen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben.

Habeck schärft Grundlage für Enteignung von Energiefirmen

dpa-afx Berlin

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verstärkt die Vorbereitungen für den Fall einer schweren Energiekrise in Deutschland. Eine geplante Novelle des Energiesicherungsgesetzes sieht vor, dass im Krisenfall Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung gestellt werden können. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Das sieht das Gesetz zwar schon bisher vor, die Möglichkeit soll aber nun klarer gefasst werden. Die Novelle ging am Dienstag in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.

Aus Kreisen des Ministeriums erfuhr die Deutsche Presse-Agentur, es gehe darum, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die schnelle Handlungsfähigkeit im Krisenfall sicherzustellen. Daher plane das Ministerium eine Novelle des aus dem Jahr 1975 stammenden Energiesicherungsgesetzes. Das Gesetz war damals eine Reaktion auf die Ölkrise und soll nun an die Krise im Zuge des Ukraine-Krieges angepasst werden. Es ermächtigt die Regierung, im Fall einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung im Wege von Rechtsverordnungen notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie sicherzustellen.

Neu ist, dass Unternehmen, die kritische Energie-Infrastrukturen be­treiben – also etwa zur Gas- und Stromversorgung – bei Bedarf unter eine Treuhandverwaltung gestellt werden können sollen. Voraussetzung soll sein, dass sie ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend nachkommen und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht.Das Wirtschaftsministerium hatte vor kurzem die Bundesnetzagentur als Treuhänderin für die deutsche Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom eingesetzt, als Rechtsgrundlage aber auf das Außenwirtschaftsrecht verwiesen. Die Bundesregierung kann damit bei einem Erwerb deutscher Unternehmen durch Firmen aus Nicht-EU-Staaten eingreifen.

Habeck hatte die Einsetzung der Bundesregierung als Treuhänderin bei Gazprom Germania mit unklaren Rechtsverhältnissen und einem Verstoß gegen Meldevorschriften be­gründet. Im Energiesicherungsgesetz soll nun eine neue Rechtsgrundlage für die Treuhandverwaltung geschaffen werden, die von den besonderen Voraussetzungen des Außenwirtschaftsrechts unabhängig ist. Als „ultima ratio“ ist in der Novelle des Energiesicherungsgesetzes unter klar benannten und engen Bedingungen auch eine Enteignung von Unternehmensanteilen vorgesehen, sofern die Sicherung der Energieversorgung im Bereich der kritischen Infrastruktur nicht anders möglich ist.

Sorgen wegen Rosneft

Als problematisch wird im Wirtschaftsministerium vor allem gesehen, dass die Raffinerie in Schwedt fast vollständig vom russischen Staatskonzern Rosneft übernommen werden soll. Habeck hatte zuletzt erklärt, es werde unter Hochdruck daran gearbeitet, die Abhängigkeit von „russischer Beeinflussung der Infrastruktur“ zu überwinden.

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