Wettbewerbsrecht

Das Gefühl für Ausnahmen

Es ist stets ein gutes Gefühl, wenn jemand aufpasst und sich reinhängt. Das gilt wohl besonders in der Pandemiekrise – und nicht nur für Ärzte und Virologen, sondern auch für Deutschlands Wettbewerbshüter. Die haben in den vergangenen Monaten...

Das Gefühl für Ausnahmen

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Es ist stets ein gutes Gefühl, wenn jemand aufpasst und sich reinhängt. Das gilt wohl besonders in der Pandemiekrise – und nicht nur für Ärzte und Virologen, sondern auch für Deutschlands Wettbewerbshüter. Die haben in den vergangenen Monaten bereits ein ums andere Mal bewiesen, dass sie in der wirtschaftlichen Ausnahmesituation um Fingerspitzengefühl bemüht sind. Während mehrere aufwendige Verfahren gegen große US-Plattformen wie Amazon oder jüngst Apple wegen vermeintlichen Machtmissbrauchs oder Datensammelwut laufen, erhöht das Bundeskartellamt den Druck und will die im Wettbewerbsrecht ausgeweiteten Prüfungs- und Verfügungskompetenzen nutzen. Wenn sich hierzulande Mittelständler für Chiplieferungen oder die Herstellung von Medizinprodukten zusammentun wollen, läuft die Prüfung gleichzeitig schon mal ausnahmsweise informeller ab als vor Corona. Bleibt abzuwarten, ob Gesetzgeber und Marktwächter auch nach der Krise die richtige Gewichtung finden. Denn monopolähnliche Strukturen schaden Kunden mittelfristig in jedem Markt – on- wie offline.