Zukunftsfinanzierungsgesetz

Leichter Weg zum Kapitalmarkt

Besserer Zugang zum Kapitalmarkt, die Begebung von Aktien auf der Blockchain, erleichterte Eigenkapitalbeschaffung und steuerliche Anreize für die Aktienanlage sollen den Finanzplatz Deutschland stärken.

Leichter Weg zum Kapitalmarkt

wf Berlin

Noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode – also bis Herbst 2023 – soll das „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ in Kraft treten. Dazu haben Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesfinanzminister Christian Lindner (beide FDP) in Berlin ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgestellt. Das Vorhaben war in der vergangenen Woche noch als „Kapitalmarktmodernisierungsgesetz“ angekündigt worden.

Die Vorschläge der beiden Minister sollen nun zügig mit der Finanzbranche und mit den Koalitionspartnern diskutiert werden, stellte Buschmann in Berlin in Aussicht. Deutschland habe zwar bereits einen attraktiven Kapitalmarkt, aber man dürfe nicht müde werden. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt sei die Marktkapitalisierung hierzulande mit 60% gering, stellte Buschmann fest. In Großbritannien liege sie bei 120%, in den Niederlanden bei 130% und in Schweden bei 140%.

„Wir wollen Deutschland zum führenden Standort für Start-ups und Wachstumsunternehmen machen“, kündigte Lindner an. Dazu sollen mit Blick auf diese Gruppe die Börsenzulassungsanforderungen und die Zulassungsfolgepflichten erleichtert werden. Die FDP-Minister wollen das Mindestkapital für einen Börsengang von aktuell 1,25 Mill. Euro auf 1 Mill. Euro senken. Bei der Eigenkapitalbeschaffung über den Kapitalmarkt sollen besonders Wachstumsunternehmen und Start-ups flexibler auf Mehrstimmrechtsaktien (Dual Class Shares) zurückgreifen können. Für mehr Gestaltungsspielraum bei Kapitalerhöhungen hat Buschmann erleichterte Vorgaben zum Ausgabebetrag, zum Bezugsrechtsausschluss und beim bedingten Kapital in bestimmten Konstellationen im Blick.

Für institutionelle Investoren sollen Transaktionen mit Finanzinstrumenten einfacher werden. Regelungen zu auf Aktien bezogenen Optionsrechten (Naked Warrants) und der Verwendung von Spacs (Special Purpose Acquisition Companies) sollen Börsengänge erleichtern. Details will Buschmann mit der Finanzbranche diskutieren. Um die Aufsichtsvorschriften für Geschäfte mit Finanzinstrumenten zwischen professionellen Vertragsparteien sicherzustellen und zu erleichtern, soll die Finanzaufsicht BaFin künftig Musterverträge anerkennen können.

Bei Kryptowerten ist nun auch die Emission von Aktien auf elektronischem Weg angestrebt. Bei Schuldverschreibungen ist dies bereits möglich. Geprüft werde auch die erleichterte Übertragung von verbrieften Geldforderungen.

Lindner plant weitreichende steuerrechtliche Reglungen: die Ausweitung des Freibetrags bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung von 1440 auf 5000 Euro, eine höhere Arbeitnehmer-Sparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen und attraktiveres Aktiensparen. Dazu solle es einen Freibetrag für Veräußerungsgewinne aus Aktien und -fonds geben. Beträge wurden dazu nicht genannt. Der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Aktienveräußerungen soll abgeschafft und der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Termingeschäfte aufgehoben werden.

„Schnell handeln“

Die Finanzbranche begrüßte die Pläne. Thomas Book, Vorstand Trading & Clearing der Deutschen Börse, rief dazu auf, das „zweifelsfrei vorhandene Potenzial des deutschen Kapitalmarkts“ zu nutzen. „Jetzt kommt es darauf an, schnell zu handeln“, erklärt Book. Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) begrüßte, dass die Aktie für alle interessanter werden soll. Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes erklärte, ein international konkurrenzfähiger Finanzstandort brauche ein modernes Kapitalmarktrecht. „Dazu zählt vor allem mehr Vertragsfreiheit für professionelle Akteure.“ Auch im digitalen Finanzmarkt liege noch viel Potenzial. Henning Bergmann, geschäftsführender Vorstand des Derivateverbands DDV, begrüßte den Plan, das Abgeltungssteuerverfahren zu vereinfachen, indem die gesonderten Verlustverrechnungskreise für Termingeschäfte und bei Wertlosigkeit entfallen sollen.

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