Pharmaindustrie

Landgericht Köln gibt Balaton recht

Die beiden Großaktionäre der Pharmafirma Biofrontera liegen seit Jahren im Zwist. Nun hat das Landgericht Köln ein Urteil zum Börsengang der US-Tochter gefällt, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist.

Landgericht Köln gibt Balaton recht

hek Frankfurt – Im juristischen Hickhack um das Pharmaunternehmen Biofrontera setzt ein Urteil des Landgerichts Köln einen neuen Eckpunkt. Das Gericht habe die Zustimmungsbeschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat zum Börsengang der US-Tochter­ Biofrontera Inc. durch Ausgabe von Aktien und Optionsscheinen als rechtswidrig eingestuft, teilt Biofrontera mit. Begründung: Die vorgeschriebene Genehmigung durch die Hauptversammlung sei nicht eingeholt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die seinerzeitigen Vorstände und Aufsichtsräte werden laut der Mitteilung mit möglichen Schadenersatzforderungen konfrontiert. Ihnen seien sogenannte Streitverkündungsschriften zugestellt worden.

Die Gremienbeschlüsse stammen aus dem Oktober 2021. Die damals amtierenden Vorstände und Aufsichtsräte seien alle ausgeschieden. Zu diesem Personenkreis gehören Biofrontera-Gründer Hermann Lübbert, der Ende 2021 sein Amt als Vorstandsvorsitzender niedergelegt hatte, und Ex-Aufsichtsratschef Ulrich Granzer.

Der Börsengang bleibe von der Gerichtsentscheidung unberührt, teilt Biofrontera weiter mit. Das Unternehmen verweist auf die Urteilsbegründung, wonach mit Billigung des Börsengangs zugelassen worden sei, dass Drittinvestoren die Mehrheit an der US-Tochter übernehmen unter Verzicht auf die Ausübung des Bezugsrechts der Muttergesellschaft. Das habe einen „kolossalen Kontrollverlust“ eingeleitet. Aus dem Kontrollverlust über Biofrontera Inc. resultierten erhebliche Vermögensverluste für die Mutter Biofrontera AG und ihre Aktionäre.

Großaktionäre im Clinch

Eingereicht hat die Feststellungsklage der Investor Deutsche Balaton, einer der beiden Großaktionäre. In der Klageschrift macht die Beteiligungsgesellschaft laut den Angaben im Biofrontera-Geschäftsbericht 2021 im Kern geltend, dass für den Börsengang der Biofrontera Inc. die Zustimmung der Hauptversammlung notwendig gewesen sei. Deutsche Balaton hält gemäß den Angaben auf der Biofrontera-Website ein Drittel der Stimmrechte (Stand November 2022).

Die Gerichtsentscheidung reiht sich ein in lange Auseinandersetzungen um Biofrontera. Hintergrund ist ein Machtkampf: Auf der einen Seite steht Deutsche Balaton, auf der anderen der zweite Großaktionär, das japanische Pharmaunternehmen Maruho, mit dem Biofrontera eine Forschungskooperation unterhält und mit dem sich Gründer Lübbert verbündet hat. Die Konflikte werden seit Jahren mit harten Bandagen ausgetragen. Ein Mediationsverfahren brachte keinen dauerhaften Frieden.

Im August 2022 eskalierte der Streit, als Maruho von der Hauptversammlung ausgeschlossen wurde. Der Aufsichtsratsvorsitzende Wilhelm Zours begründete den Schritt damit, dass ein beherrschender Gesellschafter von Maruho Deutschland seinen Mitteilungspflichten nicht nachgekommen sei. Zours ist Gründer und Mehrheitseigentümer von Deutsche Balaton. Seit Mitte Dezember 2021 leitet er den Biofrontera-Aufsichtsrat.

Der langjährige Vorstandschef Lübbert fungiert jetzt als Executive Chairman von Biofrontera Inc., die sich mit gut 7% an der deutschen Mutter beteiligt hat. Zusammen mit Maruho (23,6%) ergäbe sich eine Sperrminorität. Für 9. Januar ist eine außerordentliche Hauptversammlung angesetzt, die eine neuerliche Kapitalerhöhung beschließen soll. Die im April beschlossene Finanzierungsrunde hatte Balaton gegen den Willen von Maruho durchgesetzt.